Bundesrat Stenographisches Protokoll 694. Sitzung / Seite 132

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sondern wir brauchen eine Sicherung jener Menschen, die diesen Staat durch ihre Berufs­tätigkeit, durch die Tätigkeit ihrer Hände und ihrer Köpfe sichern! Das bedeutet dann auch eine Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

18.56


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt. Ich erteile es ihm.

18.57


Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Sehr verehrte Damen und Herren des Bundesrates! Im Zuge des gegenständlichen Tagesordnungspunktes befassen wir uns mit einem durchaus positiven Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 geändert wird.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes wurde der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare außertourlich auf das Eineinhalbfache des Mindestsatzes für Alleinstehende erhöht. Die Änderung des § 26 Abs. 5 Pensionsgesetz 1965 – es mag sein, dass es sich dabei um eine Reparatur handelt – vollzieht diese Erhöhung für Bundesbeamte nach. Die Freiheitliche Fraktion im Bundesrat wird diese Änderung vollinhaltlich mittragen.

Gestatten Sie mir aber zu Beginn dieser Legislaturperiode im Folgenden noch einige Worte zu der sehr schwierigen und sensiblen Thematik der Pensionen.

Natürlich konnte ich die einführenden Worte zum Thema Pensionen in der Regierungserklärung mittragen, die wie folgt lauten:

Noch in dieser Legislaturperiode soll ein einheitliches Pensionsrecht für alle eingeführt werden. Das bedeutet keine Privilegien mehr, dafür klare transparente Regeln: beitragsorientiert, fair und nachvollziehbar.

Wenn ich mir aber jetzt im Detail die geplante Erhöhung des Zugangsalters zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer ansehe – ab 1. Jänner 2004 zunächst um vier Monate, 2005 um sechs Monate, 2006 bis 2009 um je acht Monate –, dann decken sich meine Gedanken mit Aussagen, wie sie auch aus dem ÖVP-Lager kommen. Ich möchte Ihnen diese nicht vorenthalten und darf einige davon zitieren:

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter meint, dass die Anhebung nicht durchführbar sei. Landeshauptmann Herwig van Staa droht Widerstand an. Und Arbeiterkammerchef Dinkhauser meint sogar, dass die Anhebung in der geplanten Form extrem unsozial wäre.

Ich persönlich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, Pensionsverschlechterungen im ASVG-Be­reich mitzutragen, bevor nicht die Privilegien in anderen Bereichen gefallen sind.

Ich zitiere zum besseren Verständnis im Folgenden aus einem Artikel der „Kleinen Zeitung“ vom 4. Jänner 2003 – ich glaube, dass es wichtig ist, dass man sich die Zahlen einmal wirklich deutlich vor Augen hält –:

„Die durchschnittliche Höhe der Pensionen beträgt bei den zwei Millionen ASVG-Pensionisten 910 Euro – Männer 1 198, Frauen 697 Euro. ... Die 235 000 Bundespensionisten einschließlich Landeslehrer, Eisenbahner und Postler kommen beim Ruhebezug auf einen Schnitt von 2 110 Euro im Monat. Ihre Pension ist damit im Schnitt fast so hoch wie die höchstmögliche ASVG-Rente von 2 364 Euro.“ – Das muss man sich einmal vorstellen!

„Der Bund musste im Vorjahr das ASVG-System mit seinen zwei Millionen Pensionisten mit einem Zuschuss von 4,9 Milliarden Euro vor dem Kollaps retten.“ (Bundesrat Boden: Wie viel Prozent zahlen sie ein?) „Das sind 175 Euro Bundeszuschuss pro Rentner und Monat. Werden von den Pensionsleistungen des Bundes an die Beamtenpensionisten deren Eigen­leistungen und Zahlungen von ÖBB und Post abgerechnet, betragen diese für die genannten 235 000 Ruhebezugsempfänger 4,8 Milliarden.“ – Das ist in etwa ein vergleichbarer Betrag. –


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