Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 9

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Aus meiner Sicht ist es auch notwendig, so rasch wie möglich eine Harmonisierung der ver­schiedenen Pensionssysteme in Angriff zu nehmen, aber auch zugleich sämtliche Sonderrege­lungen, die es in den verschiedenen Pensionssystemen gibt, zu vereinheitlichen. Das gilt auch für die Politikerpensionen und Politikerprivilegien.


Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Die von Ihnen genannten Verbesserungen habe ich zwar nicht mitbekommen, stelle dazu aber meine Zusatzfrage.

Die SPÖ wird heute dieses Thema in einer dringlichen Anfrage thematisieren. Wie stehen Sie zur Kritik der ÖVP-Landeshauptleute an Ihrem Entwurf für eine Pensionsreform, die insbe­sondere die Auswirkungen auf Frauen und die mangelnde soziale Symmetrie kritisieren?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt, wo ich diesbezüglich Verbesserungen sehe. Es ist diese Diskussion auch über die Medien in den letzten Wochen geführt worden, und zwar nicht nur von mir, sondern auch von vielen anderen, die das ähnlich sehen. Ich möchte das jetzt nicht noch einmal wiederholen.

Da Sie die Landeshauptleute ansprechen, die ihre Ideen, ihre Vorschläge bringen: Ich bin eine, die immer gesagt hat, es ist notwendig, dass Vertreter aus den Ländern der Bundesregierung sagen, wo Handlungsbedarf gegeben ist, wo Änderungen notwendig sind. Ich schließe hier keinen einzigen Landeshauptmann aus, egal, ob das der Landeshauptmann von Kärnten, von Oberösterreich oder von Salzburg ist. Wie auch immer: Wir werden diese Forderungen sehr ernst nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Präsident Herwig Hösele: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Engel­bert Weilharter gemeldet. – Bitte.


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Welche Maßnahmen zur eigenständigen Pensionssicherung sind für Frauen geplant?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat Weilharter! Es sind verschiedene Maßnahmen geplant, verschiedene Maßnahmen im Entwurf vorgesehen. Aber ich denke, wie ich schon in meiner vorherigen Beantwortung gesagt habe, es ist noch einiges im Sinne einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen nachzubessern.

Die Maßnahmen, die derzeit vorgesehen sind, umfassen die bessere Anrechnung der pensions­begründenden Kindererziehungszeiten. Bisher war es so, dass von vier Jahren an Kinder­erziehungszeiten 18 Monate pensionsbegründend angerechnet wurden. Nach dem neuen Ent­wurf, nach diesem Vorschlag, soll die Zahl von 18 Monate auf 24 Monate angehoben werden. So ist es für Frauen wesentlich leichter, die 180 Monate, die sie für eine eigenständige Pension brauchen, zu erreichen.

Für mich ist auch ganz wichtig, dass die so genannte Langarbeitszeitregelung berücksichtigt wird. Ich sage bewusst nicht „Hacklerregelung“, weil diese nur in eine Richtung ginge, sie aber letztendlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die lange gearbeitet haben, positiv betreffen soll.

Diese Langarbeitszeitregelung ist auch für Frauen eine wichtige Einrichtung, weil Frauen nach 40 Erwerbsjahren in Pension gehen können und ihnen natürlich auch die Kindererziehungs­zeiten angerechnet werden.

 


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