Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 13

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Ihre Frage, was im Jahr 2002 mit der „Behindertenmilliarde“ erreicht wurde, kann ich dahin ge­hend beantworten, dass nach den derzeit vorläufig vorliegenden Ergebnissen neben Individual­förderungen rund 400 Projekte gefördert wurden. Insgesamt wurden für rund 17 400 Fälle Förderungen im Gesamtausmaß von 61 Millionen € geleistet. Diese teilen sich nach folgenden Schwerpunkten auf: Jugendliche, ältere Personen mit speziellen Schwierigkeiten, begleitende Maßnahmen, wie ich es vorhin erwähnt habe, zum Beispiel das soziale Umfeld betreffend.

Ich habe schon in einer anderen Beantwortung gesagt: Die Maßnahmen der „Behindertenmil­liarde“ werden auch in den Jahren 2003 und 2004 fortgesetzt.


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1273/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann, um die Verlesung seiner Anfrage.


Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! So wie du denke auch ich, dass die Grünen noch sehr lange auf ihre Regie­rungsbeteiligung werden warten müssen, deshalb freue ich mich, dir noch recht lange Anfragen stellen zu dürfen. (Bundesrätin Schicker: Das würde ich nicht sagen!)

Meine Frage lautet:

1273/M-BR/03

Wie entwickelt sich die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes insbesondere in Zusam­menhang mit allfälligen Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen?


Präsident Herwig Hösele: Frau Staatssekretärin, bitte.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat Nittmann! Danke für die konkrete Frage. (Bundesrätin Bachner: Man darf sich zu Weihnachten etwas wünschen, nicht zu Ostern! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Ich habe mich für die konkrete Frage bedankt.

Sehr geehrter Herr Bundesrat Nittmann! Das Kinderbetreuungsgeld hat den Zweck, die Eltern – also Mütter und Väter – während der Kleinkindphase zu unterstützen. Das Ziel des Kinder­betreuungsgeldes ist es vor allem, den Eltern die Wahlfreiheit zu geben, das Kind entweder selbst zu betreuen oder betreuen zu lassen (Bundesrätin Schicker: Das ist keine Wahlfreiheit!), Leistungen zuzukaufen und weiterhin einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die große Akzeptanz dieser Einrichtung des Kinderbetreuungsgeldes – ich möchte es hier noch einmal sagen: Wir liegen, was diese finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung der Familien anlangt, europaweit an der Spitze – ist sehr erfreulich. Wir können das nicht nur an einem Geburtenplus von 3,6 Prozent im Jahr 2002 feststellen, sondern auch an der Zahl der gestellten Anträge. Bis Ende März 2003 wurden rund 80 000 Anträge auf Kinderbetreuungsgeldaus­zahlung gestellt. Von den rund 80 000 Anträgen wurden – und das ist auch interessant, weil wir das Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter und für alle Väter eingeführt haben, was in der Vorphase nicht der Fall gewesen ist, da galt das nur für die Erwerbstätigen – rund 22 396 Anträge von Müttern und Vätern gestellt, die vor der Antragstellung nicht erwerbstätig waren, also die Hausfrauen, Hausmänner, SchülerInnen, StudentInnen, aber auch Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen waren.

Genau aufgegliedert waren es 11 677 Hausfrauen und leider, muss ich sagen, nur 60 Haus­männer, 1 015 Studentinnen, 52 Studenten und 545 Schülerinnen. Das beweist, dass wir rich­tig entschieden haben, das Kinderbetreuungsgeld auch jener Gruppe zukommen zu lassen, die vorher nicht erwerbstätig war. Erstmals wurde auch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass alle Kinder gleich sind, vor allem auch, dass alle Mütter und alle Väter gleich sind.


Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


 


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