Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 62

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handen, die in diesem Luftschutzkeller Befindlichen zu bergen; es befanden sich auch einige Bekannte meiner Eltern darunter. Die Klopfzeichen sind noch manchen, die es erlebt haben, in den Ohren hängen geblieben, aber es war nicht möglich, diese Menschen herauszuholen.

So glaube ich, dass diese Opfer des Zweiten Weltkrieges, die Bombenopfer, die Opfer der Ver­treibung, die Opfer in den Lagern, eine Würdigung durchaus notwendig haben. Ich bedaure es daher, dass die am 5. Mai stattfindende Gedenkveranstaltung eine Gedenkveranstaltung nur für einen Teil der Opfer ist. Wir sollten in unserer Distanz zur Vergangenheit so weit sein, aller Opfer der schrecklichen Zeit zwischen 1933 und 1955 zu gedenken. Nur dann haben wir die Ge­schichte aufgearbeitet! – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­gen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bundesgesetz über äuße­re Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich (Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz; OrientKG) (8 und 31/NR sowie 6776/BR der Bei­la­gen)


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Saller übernommen. Ich bitte ihn darum.


Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissen­schaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2003 betreffend ein Bun­desgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Öster­reich (Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz; OrientKG).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

 


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