Im Zuge des
gegenständlichen Tagesordnungspunktes befassen wir uns mit einer Änderung des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Die Änderung oder, besser gesagt, die
Reparatur wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom
7. März 2002 Teile des § 53a ASVG als verfassungswidrig
aufgehoben hat. (Bundesrat Gasteiger: Einen Pfusch habt ihr gebaut!
Gib es zu!)
Die Grundidee der
nun aufgehobenen Regelung war positiv und wurde auch vom Verfassungsgerichtshof
nicht in Frage gestellt. In sozialpartnerschaftlichem Konsens sollten die
Dienstgeber über Sozialversicherungsbeiträge in die Pflicht genommen werden, um
Missbrauch bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten
hintanzuhalten. Der Verfassungsgerichtshof beanstandete lediglich, dass die
Kompetenztatbestände für die an und für sich gut gemeinte Regelung weder im
Sozialversicherungswesen noch im Abgabewesen Deckung fänden. Die nun
vorliegende Regelung sieht eine pauschalierte Abgabe für Dienstgeber
geringfügig Beschäftigter vor, die dem Sozialversicherungszweck
Pensionsversicherung, Krankenversicherung zugeordnet wird. Damit wird
einerseits dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes formalrechtlich
entsprochen und andererseits die ursprüngliche Idee nicht aus dem Auge verloren.
Tatsache ist,
meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich die Arbeitswelt in einer wirklich
rasanten Entwicklung befindet, die sich durch immer härter werdenden Wettbewerb
auszeichnet. Der Einfallsreichtum der Unternehmen in Richtung Kostensenkung
ist damit sehr verständlich, aber – das gebe ich zu – nicht immer
akzeptabel. Langfristig gesehen hilft man aus meiner Sicht den Unternehmungen,
wenn man verhindert, dass aus Gründen kurzfristiger Kostenreduktion geringfügig
Beschäftigte Teil- und Vollzeitbeschäftigte ersetzen. Geordnete
Arbeitsverhältnisse und damit auch zufriedene Mitarbeiter sind aus meiner Sicht
unabdingbar für optimale Arbeitsleistung und auch für eine positive
Wirtschaftsentwicklung. In diesem Sinne findet dieser Tagesordnungspunkt die
freiheitliche Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Bundesräten der ÖVP.)
12.53
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr
Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.
12.53
Bundesrat
Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und
Herren! Gratulation, Herr Vizekanzler, zu diesem sensationellen argumentativen
Slalom. Sie haben hier etwas argumentiert, das eigentlich kaum argumentierbar
ist, aber Sie haben gezeigt, dass Sie ein guter Slalomläufer sind, und haben
uns hier einen Slalom vorgelegt, der aber nicht gewertet wird, Herr Minister!
Er wird nicht gewertet, er ist sozusagen außer Konkurrenz. (Beifall der
Bundesrätin Kerschbaum und bei der SPÖ.)
Tatsache ist, dass
es ein Reparaturgesetz ist. Zweite Tatsache ist, dass der Herr Bundespräsident
nach der Nationalratswahl eine provisorische Bundesregierung angelobt hat.
Weitere Tatsache ist, dass es bis zur Bildung der neuen Bundesregierung
Sitzungen des Nationalrates gegeben hat. Es gab also genug Zeit, um einer
Verpflichtung, die durch den Verfassungsgerichtshof dem Parlament auferlegt
wurde, auch nachzukommen.
Wenn Sie nun
sagen, wir mussten abwarten, bis wir eine Regierung hatten, und jetzt kommt das
in der Form und in der Schnelligkeit, dann muss ich dem entgegenhalten: Das ist
unrichtig! Diese Frist war nicht gestern, war nicht vorgestern, war nicht erst
seit einer Woche bekannt.
Frau Kollegin
Giesinger! Sie haben es dem Herrn Minister und jenen, die es gemacht haben,
heute ins Stammbuch geschrieben. Sie haben gesagt: Die Gesetze müssen gründlich
durchdacht werden. Sie haben also massive Kritik an jenen geübt, die dieses
Gesetz ausgearbeitet haben, das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. (Bundesrat
Konecny: Die Initiativanträge waren nicht
schlecht!)
Im Herzen verstehe ich die Kritik der SPÖ. Wir werden trotzdem dieser Reparatur zustimmen, weil es notwendig ist, dass etwas geschieht, dass diese Frist auch eingehalten wird. Allerdings
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