Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 25

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Ausfertigung vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Herwig Hösele: Ich danke für den Bericht.

Wir begrüßen den Herrn Bundesminister, der für die Vorlage zuständig ist (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), und gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Andreas Schnider. Ich erteile es ihm.

13.19


Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mediationsverfahren werden in Europa in zuneh­mendem Maße und in einer Vielzahl von Bereichen durchgeführt. Daran, dass sich die EU mit Mediation und ihren Verfahren beschäftigt und sich dessen auch angenommen hat, können wir eindeutig sehen, welch große Bedeutung diesem Anliegen zukommt und in Zukunft noch mehr zukommen muss.

In Österreich hat man bereits positive Erfahrungen mit der Anwendung von Mediation in Familien- und Sorgerechts-Angelegenheiten gemacht. Es gibt außerdem im österreichischen Recht seit langer Zeit Ansätze und Methoden, Lösungen in rechtlichen Streitigkeiten anders als durch den klassischen Richterspruch herbeizuführen; beachten Sie das Instrument des Außer­streitverfahrens vor Gericht. Mediation ist jedoch ein Verfahren außerhalb des Gerichts. Letzt­lich geben gerade die erschreckend vielen Meldungen von der Überlastung der Gerichte meiner Ansicht nach einen Hinweis darauf, dass wir uns auf den Weg nach neuen Methoden und neuen Möglichkeiten machen müssen.

Doch kurz etwas zur Charakteristik, damit man auch etwas zur Würdigung sagen kann: Media­tion basiert auf dem Gedanken, dass Lösungen in Konflikten dann optimal erarbeitet werden können, wenn alle betroffenen Personen und Gruppen in ein Verfahren einbezogen werden. Sie unterliegt dem Prinzip der freiwilligen Beteiligung der Parteien. Schließlich obliegt die moderie­rende Verfahrensleitung einem allparteilichen, neutralen Dritten. Das Verfahren ist durch Trans­parenz nach innen, aber auch durch Vertraulichkeit nach außen gekennzeichnet. Es wird – und ich glaube, das muss man hier hinzufügen – in der Mediation auf kein bestimmtes letztes Ergebnis hingearbeitet, sondern es wird ein am Anfang offener Lösungsweg gemeinsam und selbstbestimmt von den Parteien erarbeitet, wobei die Eigenverantwortlichkeit nicht angetastet wird.

Damit kommen wir zur Würdigung. Die Gefahr der begrifflichen und inhaltlichen Unschärfe hat man durch das nun vorliegende Mediationsgesetz für Österreich und auch für den europäischen Kontext richtungsweisend gebannt. Es wurde – so sehe ich es – ein präzises Regelungswerk geschaffen, das sich einer doppelten Qualitätssicherung verschreibt: Erstens geht es um die Ausbildung der Mediatorinnen und Mediatoren und zweitens um die Sicherung im Hinblick auf die Durchführung von Mediationsverfahren. Ich denke, da werden einige Staaten insbesondere innerhalb der Europäischen Union nachziehen.

Im vorliegenden Mediationsgesetz geht es um Verfahren mit zivilrechtlicher Anknüpfung. Es zeigt sich jedoch, dass die Prinzipien der Mediation bereits in Bereichen angewendet werden, die nicht in den Regelungsbereich dieses Gesetzes fallen, eben gerade Bereiche, die für uns Länder nicht uninteressant sind. Zum Beispiel: Umweltmediation – denken wir an die Planung größerer Bauvorhaben –, Verwaltungsmediation; Bereiche, in denen – das möchte ich hier im Bundesrat noch einmal betonen – gerade aus Ländersicht Mediation große Einsparungspoten­ziale bringen würde. Ich bin also zuversichtlich, dass das Mediationsgesetz in punkto Sicherung eines Qualitätsstandards auch auf diese Bereiche Auswirkungen haben wird.

Doch lassen Sie mich auf die Mediation noch tief greifender eingehen: Wir sehen auch in anderen Bereichen, dass diese Prinzipien angewandt werden. Im schulischen Bereich wird die


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