Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 30

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weil es um Behördenverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen geht. Man geht in dem Verfah­ren so weit, dass man als Partei sagt: Wenn wir eine Lösung finden, die wir alle unterschreiben können, dann verzichten wir unter Umständen auch auf bestimmte Auflagen. – Den Verzicht bringt man ein, dann wird unterschrieben. Wir alle wissen aber nicht – das hängt natürlich auch mit den finanziellen Mitteln zusammen –, ob das Ergebnis in fünf Jahren, in zehn Jahren oder in 15 Jahren umgesetzt wird.

Meine Bitte und mein Wunsch wäre, nachdem das ein irrsinniger Aufwand war – es hat zwei­einhalb bis drei Jahre gedauert, es waren 40 bis 50 Leute dabei, man ist drei-, viermal im Monat stundenlang beieinander gesessen – und in Summe 3,5 bis 4 Millionen Schilling gekostet hat, dass es auch eine rechtliche Verbindlichkeit gibt, dass alle, die unterschrieben und teilgenom­men haben, die Parteien sind, letzten Endes dann auch verpflichtet werden, das einzuhalten, was sie unterzeichnet haben.

Bei uns gibt es jetzt die Ängste der Bürgerinitiativen. Man ist sich nicht mehr ganz sicher, ob das eingehalten wird oder nicht. Meine Bitte wäre daher, formalrechtlich vorzusorgen, dass es für die Parteien letzten Endes verpflichtend ist, Lösungen, Entscheidungen, die man im Rah­men des Mediationsverfahrens getroffen hat, einzuhalten. Ich würde Sie bitten, in dieser Rich­tung aktiv zu sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie sind am Wort. – Bitte.

13.46


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte mich sehr herzlich für die vielen engagierten Beiträge bedanken, die ich heute gehört habe und die die Debatte im Nationalrat ergänzt und abgerundet haben.

Tatsache ist, dass wir mit der Mediation rechtlich, indem wir ein neues Gesetz beschlossen haben, insofern Neuland betreten haben, als wir das einzige Land in der Welt sind, das ein solches Mediationsgesetz hat. Wir haben damit auch eine Herausforderung durch unsere Legisten bewältigt, die dieses Gesetz, das allgemeine Anerkennung findet, geschaffen haben. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern im Bundesministerium für Justiz bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich bitte aber auch die Vollständigkeit zu sehen. Wenn ich gesagt habe, wir haben das abgerun­det, so möchte ich Folgendes in Erinnerung rufen: Die Streitigkeiten bei Gericht haben eine privatwirtschaftliche Konkurrenz durch die Schiedsgerichte, wobei ich das sehr gerne betone, weil mir diese Konkurrenz noch zu wenig zum Blühen gekommen ist. Hätten wir mehr zulässige Konkurrenz zwischen den öffentlichen Gerichten einerseits und den Schiedsgerichten anderer­seits, dann wäre vielleicht das eine oder andere Verfahren schneller abzuwickeln.

Wir haben die Schlichtungen, die auch nicht mit Mediation zu verwechseln sind, weil die Schlichtungen bedeuten, dass insbesondere Massenverfahren in einem gerichtsähnlichen Ver­fahren manchmal auch ohne Willen der Beteiligten erledigt werden können. Zum Beispiel ist das bei den Schlichtungsstellenentscheidungen, wie wir sie im Mietrecht kennen, der Fall. Aber Schlichtungen sind, wie gesagt, dort wesentlich und zweckdienlich, wo man gleichartige Verfahren hat, weil der Schlichter sein Fachwissen besser verwenden kann.

Nun kommt die Ergänzung durch die Mediation. Es freut mich besonders, dass das heute zu Recht so herausgestrichen wurde, dass bei der Mediation die Beteiligten – das können unend­lich viele sein, und die Thematik kann unendlich verschieden sein – selbst die Lösung finden. Das ist das Wesentliche daran, das ist die Ergänzung, und das rundet unser Bemühen um eine möglichst konfliktfreie Erledigung von Streitigkeiten wirklich ab.

Das, was Sie gesagt haben, Herr Bundesrat, ist völlig richtig: Was noch fehlt, ist der letzte Akt, nämlich die Verbindlicherklärung eines Mediationsergebnisses. Da kann ich Sie vorläufig nur an die Rechtsanwälte, an die Notare oder an wen auch immer verweisen, allenfalls auch an die Be-


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