Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 35

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sich um die Geschädigten kümmert und weil ich eine sachliche Zusammenarbeit mit ihm suche. Von Konflikt ist da überhaupt keine Rede!

Ich würde Sie einladen, mir endlich einmal zu sagen, wo Sie bis dahin einen Konflikt zwischen Jesionek und mir gesehen hätten. Er ist im Jahre 2002 in Pension gegangen: nicht in Früh­pension, in Pension. Er konnte nicht weiter tätig sein. Auch das ist ein Grund, Ihnen sagen zu dürfen: Das war keine Maßnahme gegen ihn, denn erst nach seiner Pensionierung ist die Über­siedlung des Jugendgerichtshofes erfolgt. – Das sei nur zu Ihrer Kenntnisnahme gesagt.

In der neuen Umgebung haben die Jugendlichen moderne Zellen mit abgemauerten WCs, die sich auch jeder ansehen kann. Man darf nicht die Augen vor der Realität verschließen: Die Jugendlichen haben Sozialräume, haben einen Turnsaal, haben Lehrwerkstätten, können wei­tergebildet werden und müssen nicht, wie in ihrer alten Umgebung, mit Bussen durch die Stadt gefahren werden – deprimierenderweise an der Schließe –, sondern sie werden durch eine Türe in das angrenzende Gerichtsgebäude in ihre Verhandlungssäle geführt. Das ist es!

Das Einzige, was in der neuen Umgebung an Kontakt möglich ist, ist, dass von einigen Erwach­senenzellen aus in jene Spazierhöfe – es gibt jetzt zwei und nicht nur einen – gesehen werden kann, in denen die Jugendlichen spazieren gehen dürfen. Das ist die einzige Kontaktmöglich­keit.

Wenn Sie, wie Sie sagen, engagiert sind und jemals früher am Jugendgerichtshof waren, so sind Sie durch Gänge gegangen, in denen Erwachsene neben Jugendlichen gestanden oder gesessen sind. Das und die Fahrten durch die Stadt waren die Kontaktmöglichkeiten in der alten Umgebung. Das hat sich jetzt aufgehört. Es gibt überhaupt keinen Grund, etwas gegen diese sinnvolle Maßnahme zu haben.

Es gibt jedoch andere Gründe, die zwar nicht das Motiv waren, aber Begleiterscheinungen sind. Die Republik Österreich hat ein Gebäude im Wert von 120 Millionen Schilling – Schilling zuge­gebenermaßen – ohne einen Schilling Investment bekommen. Die Jugendrichter benützen dort jetzt Büroräumlichkeiten und Verhandlungsräumlichkeiten, für die die Republik Österreich vor­her im Landesgericht für Strafsachen Zahlung geleistet hat, ohne sie zu nutzen. Diese sind leer gestanden, waren aber eingerichtet. Alle Verhandlungssäle, alle Kanzleiräumlichkeiten, alle Richterzimmer waren eingerichtet, bis hin zum PC. Diesen wirtschaftlichen Unsinn haben wir als Folgeerscheinung – und das war nicht das Motiv – ebenfalls behoben.

Ich könnte Ihnen noch einige Dinge nennen, denn vielleicht sagt der eine oder andere etwas zu diesen Argumenten. Das Netzwerk blieb bestehen. Die Jugendgerichtshilfe und das gesamte Netzwerk blieben bestehen und stehen wie bisher zur Verfügung.

Ich habe Herrn Präsidenten Jesionek, der bekanntlich Präsident des Weißen Ringes ist, wes­halb ich ihm als Erstem diese 100 000 S an Subvention von Anfang an gegeben habe, angebo­ten, mit seiner Organisation in das Landesgericht für Strafsachen in Wien einzuziehen, um noch näher bei den Jugendlichen zu sein. Er hat das abgelehnt. – Danke. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Schau, schau!)

14.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Liech­tenstein. – Bitte.

14.10


Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gesagt wurde, wird der Jugendgerichtshof Wien mit Ablauf des 30. Juni dieses Jahres aufgelassen. Die am 30. Juni beim Jugendgerichtshof Wien in Ausübung der den Gerichtshöfen erster Instanz zustehenden Gerichtsbarkeit anhängigen Strafsachen sind vom Landesgericht für Strafsachen übernommen und weitergeführt worden. Die am 30. Juni beim Jugendgerichtshof Wien in Ausübung der den Bezirksgerichten zustehenden Gerichtsbarkeit anhängigen Straf-, Jugendschutz- und Pfleg­schaftssachen sind vom jeweils örtlich zuständigen Bezirksgericht weiterzuführen.

 


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