Bundesrat Stenographisches Protokoll 698. Sitzung / Seite 8

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2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (147/A und 115/NR sowie 6794/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Tusek übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird.

Da parlamentarische Mitarbeiter nach dem Beamtenschema gemessen werden, geht es einfach um die Möglichkeit der Verankerung einer einmaligen Abfindung im Juli 2003.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juni 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Herwig Hösele (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für den Bericht.

Es liegt hiezu keine Wortmeldung vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 

3. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2003

 


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Mit 1. Juli 2003 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Tirol über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsandte Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Hans Ager.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

 


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