Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 22

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Präsident Hans Ager: Eingelangt ist weiters die Anfragebeantwortung 1899/AB, die dem Anfragesteller übermittelt wurde.

Die Anfragebeantwortung wurde vervielfältigt und ist bereits allen Mitgliedern des Bun­desrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Ich gebe überdies bekannt, dass ein Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nomi­nierung eines Mitgliedes des Ausschusses der Regionen gemäß Artikel 23c Abs. 4 B-VG eingelangt ist.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

 


Schriftführer Christoph Hagen:

„An den Präsidenten des Bundesrates

Herrn Hans Ager

Parlament, 1017 Wien

„Sehr geehrter Herr Präsident!

Nach dem Ausscheiden von Herrn Bürgermeister a.D. Alfred Stingl als Mitglied im Aus­schuss der Regionen war für die verbleibende Amtsperiode bis 2006 ein Nachfolger zu ernennen.

Gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung bei ihrer Sitzung vom 1. Juli 2003 beschlossen hat, aufgrund eines gemäß Artikel 23c Abs. 4 B-VG erfolgten Vorschlages des Österreichischen Städtebundes Herrn Bürger­meister Dr. Heinz Schaden als Mitglied des Ausschusses der Regionen zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schüssel“

 


Präsident Hans Ager: Danke.

Ferner eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 8. Juli 2003 über ein Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften und ein Bun­desgesetz über österreichische Beiträge zu internationalen Finanzinstitutionen (IFI-Bei­tragsgesetz 2003).

Diese Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ein Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umwelt­verträglichkeitsprüfung und ein Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2002).

Ich habe diese Berichte dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beziehungsweise dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.

Eingelangt sind auch Beschlüsse des Nationalrates vom 8. Juli 2003, und zwar:

ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebs­zeitengesetz geändert werden,

 


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