BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 168

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Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (EZA-Gesetz-Novelle 2003) (81 und 149/NR sowie 6829/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir nehmen jetzt die Verhandlungen über die gestern unterbrochene Tagesordnung wieder auf und gelangen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Karl Bader übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

 


Berichterstatter Karl Bader: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Landeshauptmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Aus­schusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003, betreffend ein Bundesgesetz bringen, mit dem das Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz – EZA-G), das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Rich­terdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtgesetz 1984 und das land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden – EZA-Gesetz-Novelle 2003.

Der Bericht liegt allen Mitgliedern des Bundesrates in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung konzentrieren darf.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Frau Dr. Hlavac. – Bitte, das Wort zu nehmen.


10.59

Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzes­be­schluss soll eine Agentur zur Abwicklung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit geschaffen werden. Obwohl wir nicht grundsätzlich gegen eine solche Agentur sind, müssen wir sie in dieser Form ablehnen. Es zeigen sich hier alle Mängel und Fehler, die auch das EZA-G, das in der vorherigen Gesetzgebungsperiode beschlossen worden ist, hat.

Frau Bundesministerin! Sie sind uns auch in den bisherigen Debatten den Beweis schuldig geblieben, dass diese Agentur tatsächlich besser und effizienter arbeiten wird als die bestehende Sektion in Ihrem Ressort. Es wird keine klare Aufgabenteilung zwi­schen der Agentur und der verbleibenden Struktur im Außenministerium geben; zumin­dest ist eine solche nicht klar formuliert. Das wäre aber notwendig. Dasselbe Problem trifft auch auf die Koordinationsbüros zu, die wir schon mehrmals kritisiert haben.

Vier Hauptprobleme belasten die österreichische Entwicklungszusammenarbeit, und diese werden durch die Agentur nicht gelöst, sondern zum Teil sogar verstärkt.

Erstens: Die Entwicklungszusammenarbeit und deren Finanzierung sind auf mehrere Ressorts verteilt. Auch die Länder haben eigene Mittel für entsprechende Aktivitäten, was natürlich zu begrüßen ist. Es sollte aber eine verbindliche Koordination geben. Es


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