Ich bringe weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie die Notariatsordnung geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich verzichte daher auf die Verlesung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zuletzt bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsgestützte Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes – Grundbuchsumstellungsgesetz – geändert wird.
Da Ihnen auch dieser Bericht schriftlich vorliegt, beschränke ich mich wiederum auf die Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile ihr das Wort.
12.24
Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Ich möchte von diesen drei Tagesordnungspunkten zwei Tagesordnungspunkte herausgreifen und über diese sprechen.
Als Erstes möchte ich zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz Stellung nehmen. Da der Oberste Gerichtshof aus dem Gesellschaftsrecht ableitet, dass von Gesellschaftern gewährte Kredite in einer Krise nicht zurückgefordert werden können, wird das mit diesem Gesetz nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Somit besteht für Gesellschafter Rechtssicherheit, wenn sie dem Unternehmen Kredite gewähren, und das ist sehr, sehr wichtig.
Als Zweites möchte ich zum Grundbuchsumstellungsgesetz einige Worte sagen. Durch dieses Gesetz wird eine elektronische Urkundensammlung im Grundbuch ermöglicht. Im Firmenbuch sind die gesetzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt. Dadurch ist es möglich, dass ab 2004 Online-Abfragen auf die Urkunden des Firmenbuches und des Grundbuches möglich werden. Allerdings sind für die Grundbuchsabfrage Verwaltungsabgaben zu entrichten, die von den beiden Bundesministern für wirtschaftliche Angelegenheiten und Justiz im Einvernehmen noch festzusetzen sind. Die Firmenbuchabfrage kostet derzeit 2 € pro Urkunde, und ich nehme an, dass dieser Preis beim Grundbuch nicht höher werden wird.
Ich möchte jedoch bei dieser Gelegenheit erwähnen, dass zum Beispiel bei einer grundbücherlichen Sicherstellung eines Kredites 1,2 Prozent der Kreditsumme für die Eintragung bezahlt werden müssen. In letzter Zeit verlangen Banken – auch auf Grund negativer Erfahrungen – vermehrt grundbücherliche Sicherstellungen. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Kreditnehmer, zum Beispiel eine Firma, bei einem Kredit von
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