Alpenkonvention ernst nimmt – Frau Kollegin Fröhlich, bitte das auch an den
Tiroler Landtag weiterzutragen –, dann soll man sich diese krausen Ideen
aus dem Kopf schlagen.
Was jetzt notwendig ist, ist, dass die
Frau Außenministerin und unser Umweltminister eines klar sehen: Es gibt
Handlungsbedarf. Dieses Generalsekretariat verdient seinen Namen nicht. Es war
wichtig, dass es in Innsbruck situiert wurde, aber es muss dort der Geist der
Alpenkonvention einkehren. Das heißt, dass man sich hier tatsächlich um die
Umsetzung der Konvention, insbesondere – der Verkehrs-Staatssekretär sitzt
da – um das Verkehrsprotokoll bemühen muss, dass man endlich die Italiener
dazu bringen muss, die Konvention zu ratifizieren, und dass es zu operativen
Maßnahmen kommen muss, aber nicht zu diesem kranken Zustand, in dem sich das
Ganze derzeit befindet. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
15.48
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu
nicht vor.
Wünscht
noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Wird von
der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht
der Fall.
Wir
kommen daher zur Abstimmung,
die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Wir
kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend das Zusatzprotokoll zum Europäischen
Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften oder Behörden.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. –
Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Da der vorliegende
Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder
regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50
Abs. 1 2. Satz B-VG.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 2. Satz
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. –
Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß
Artikel 50 Abs. 1 2. Satz B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.
Wir
kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich
und dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über
dessen Amtssitz.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
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