Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 110

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (203 d.B. und 245 d.B. sowie 6882/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz 2003-SeilbG 2003) und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (204 d.B. und 246 d.B. sowie 6883/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den inter­na­tionalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999) samt Erklä­rung der Republik Österreich (46 d.B. und 247 d.B. sowie 6884/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zu den Punk­ten 13 bis 15, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 13 bis 15 hat Herr Bundesrat Klamt über­nom­men. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf auf das Verlesen verzichten und beschränke mich auf die Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Tech­nologie über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mir erlaube, auf die Verlesung zu verzichten und mich auf die Antragstellung zu beschränken:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Abschließend bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 samt Erklärung der Republik Öster­reich.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die An­trag­stellung beschränke:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite