Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 151

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18.45

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie gestatten, dass ich in achteinhalb Punkten zu den ange­sprochenen Diskussionsbeiträgen Stellung nehme.

Lassen Sie mich zuerst ganz offen sagen: Es ist bei einzelnen Rednern eine offen ge­standen erschreckende Unkenntnis über das Gesetz, das hier diskutiert wird, fest­zustellen. Es tut mir Leid, dass ich das in der Deutlichkeit sagen muss, Frau Bundesrat Konrad und Frau Bundesrat Kerschbaum! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen. – Ruf bei der ÖVP: Offensichtlich!)

Ich weiß nicht, ob Sie im Ausschuss die Möglichkeit wahrgenommen haben, die Infor­mationen insbesondere von Frau Dr. Jelinek zu hören. Es tut mir Leid, dass ich jetzt hier die Zeit doch in Anspruch nehmen muss, um einige Punkte klarzustellen, weil Sie von etwas ganz anderem reden als dem, was heute hier zur Beschlussfassung an­steht.

Erster Punkt: die Erstabklärung. Sie behaupten allen Ernstes, es werde innerhalb von 48 bis 72 Stunden entschieden. – Das kann sein, und zwar, wenn der Asylantrag po­sitiv entschieden wird. Jawohl, das ist möglich. Aber im negativen Fall gibt es das nicht. Ich möchte das in aller Klarheit festhalten, weil – und ich nehme hier die Vertreter des Bundesrates als Zeugen – ich ja schon vor mir sehe, wie Sie am 4. Mai sagen werden: Herr Minister, Sie bringen ja die Entscheidung in 72 Stunden gar nicht zu­sammen! – Nein, das ist nicht geplant.

Wir wollen eine Rechtsberatung, eine Erstabklärung, eine Aufnahme und eine Infor­mation für den Asylwerber. – Das wollen wir abklären. Eine Entscheidung erfolgt bes­tenfalls für Asyl, jedenfalls nie gegen Asyl. – Ich möchte das in aller Klarheit hier fest­halten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Frau Bundesrat Roth! Herzlichen Dank, dass Sie in einer unüber­biet­baren Klarheit und Deutlichkeit dargelegt haben, was denn das Neuerungsverbot ist und welche Ausnahmen es gibt. Ich möchte jetzt nicht die übrigen Mitglieder des Bun­desrates damit langweilen, dass ich das wiederhole, was Frau Bundesrat Roth gesagt hat. Leider waren die beiden Damen, die genau zu diesem Thema das Wort ergriffen haben, nicht im Saal, aber vielleicht können sie das auch im Protokoll nachlesen. Es soll ja nicht so sein, dass sich manche etwas doppelt oder dreifach anhören müssen, nur weil andere, die über etwas anderes reden, genau zu diesem Zeitpunkt nicht im Saal sind. Ich möchte das daher jetzt nicht wiederholen.

Im Übrigen: Herr Mag. Taucher, der Chef des Asylamtes, ist heute anwesend. Frau Bun­desrat Konrad! Er lädt Sie gerne ein. Kommen Sie einmal und schauen Sie sich an, wie eine Einvernahme vor sich geht. Wenn Sie es mit dem, was Sie hier gesagt haben, wirklich ernst meinen, dann werden Sie nach so einer Einvernahme nicht mehr so spre­chen. Ich lade Sie herzlich ein! Mag. Taucher wird das gerne für Sie organisieren.

Frau Bundesrat Kerschbaum! Ja, die Slowakei ist ab 1. Mai 2004 EU-Mitglied. Ich sage Ihnen auch ganz offen: Mitglied in der Europäischen Union zu sein hat nicht nur mit zusätzlichen Rechten zu tun, sondern auch mit Pflichten. Das ist doch selbstver­ständ­lich! Wir werden doch nicht ein Mitglied in die europäische Gemeinschaft aufnehmen, von dem wir dann in der Folge Asylwerber testen müssen.

Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass ein Mitglied der Europäischen Union kein Land ist, in dem man Sorge haben muss, dass man seine politischen und persönlichen Rechte, die Rechte in Zusammenhang mit Geschlecht, Hautfarbe oder Religion in ir­gendeiner Form in Frage stellt. Das ist gerade der Kernpunkt des Gedankengutes der Europäischen Union! (Bundesrätin Kerschbaum: ... sicherer Drittstaat!)

 


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