Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 157

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

„3. Hinsichtlich der Art. 15a B-VG-Vereinbarung wird vorerst noch kein Beschluss ge­fasst, sondern es werden sowohl die beamteten als auch die politischen Finanzgesprä­che abgewartet. Im Anschluss daran wird Landeshauptmann Dr. Pühringer der Regie­rung berichten.“

Bitte, das ist im vollen Wortlaut der so sehr inszenierte Beschluss der oberös­terreichi­schen Landesregierung! – Ich verstehe ein Land, das sagt, wir wollen abwarten: Was bedeutet das für uns? Was bringt das für uns? Wie entwickelt sich das auf Grund dieses Gesetzes?

Ein Wort noch zum Konsultationsmechanismus: Ich hätte mir auch gewünscht, dass das Bundeskanzleramt oder die Regierung – wer immer dafür zuständig ist, da Antwort zu geben – rasch gehandelt hätte. No na net! Selbstverständlich kritisiere ich als Ländervertreter, dass das nicht unverzüglich erfolgt ist, aber ich habe mir dieses Gesetz angesehen: Auch diese Situation ist dort geregelt. Wenn auf die Anrufung der Landesregierung keine Reaktion der Bundesregierung erfolgt, dann hat die eventuell anfallenden Mehrkosten, die solch ein Gesetz verursacht, automatisch der Bund zu tragen. Das ist in diesem Gesetz ganz klar geregelt.

Das heißt, wenn sich nach einem Jahr Probezeit – wie die Landesregierung in ihrem Be­schluss feststellt – herausstellt, dass Mehrkosten für Betreuungsfälle im Land Ober­österreich erwachsen – und da verstehe ich Landesrat Ackerl, wenn er sagt, das möchte er sich anschauen, denn er muss das ja dann entsprechend exekutieren; das ist völlig verständlich, ich stehe voll hinter dieser Regelung! –, dann kann man diese Kosten quantifizieren und sagen, das sind so und so viel Euro – ein, zwei, drei Millionen –, und dann werden diese Kosten dem Bund auf Grund des Konsultations­mechanismus in Rechnung gestellt. Also eine ganz klare Sache! Es gibt da überhaupt keine Situation, die diesbezüglich etwas offen lässt, auch keinen Geheimbeschluss der oberösterreichischen Landesregierung, sondern einen Beschluss, der in voller Verantwortung für die oberösterreichische Bevölkerung, aber auch für die zu betreu­enden Menschen, die zu uns kommen, gefasst wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb werden wir beziehungsweise werde zumindest ich als oberösterreichischer Bundesrat in Abwägung all dieser Eventuali­täten und Möglichkeiten dieses Gesetz nicht beeinspruchen (Bundesrat Kraml: Das habe ich mir gedacht!), weil ich davon überzeugt bin, dass die Kosten für die Länder nicht höher, sondern auf Grund der Beschleunigung der Verfahren – und dies wirklich in der Intention, denen zu helfen, die Hilfe rasch und möglichst schnell brauchen – so­gar geringer werden. Wir werden es nach einem Jahr Beobachtungszeitraum dann ganz genau wissen. Aber so, wie eine Seite befürchtet, dass hier Mehrkosten erwach­sen, glaube ich, dass auf Grund der Sorgfalt dieses Gesetzes diese Kosten nicht er­wachsen werden, weshalb wir diesem Gesetz die Zustimmung geben und es nicht beeinspruchen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.18

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort. – Bitte.

 


19.18

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Präsident, Sie brauchen mich jetzt nicht zu mahnen, zur Sache zu reden. Ich sage es gleich: Ich rede nicht zur Sache, aber es wird nur ganz kurz sein.

Am Ende einer sehr emotional und sehr heftig geführten Diskussion möchte ich mich namens meiner jetzigen Fraktionskollegen bei Ihnen allen, insbesondere beim Herrn


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite