„3. Hinsichtlich der Art. 15a B-VG-Vereinbarung wird vorerst noch kein Beschluss gefasst, sondern es werden sowohl die beamteten als auch die politischen Finanzgespräche abgewartet. Im Anschluss daran wird Landeshauptmann Dr. Pühringer der Regierung berichten.“
Bitte, das ist im vollen Wortlaut der so sehr inszenierte Beschluss der oberösterreichischen Landesregierung! – Ich verstehe ein Land, das sagt, wir wollen abwarten: Was bedeutet das für uns? Was bringt das für uns? Wie entwickelt sich das auf Grund dieses Gesetzes?
Ein Wort noch zum Konsultationsmechanismus:
Ich hätte mir auch gewünscht, dass das Bundeskanzleramt oder die
Regierung – wer immer dafür zuständig ist, da Antwort zu geben –
rasch gehandelt hätte. No na
net! Selbstverständlich
kritisiere ich als Ländervertreter, dass das nicht unverzüglich erfolgt ist,
aber ich habe mir dieses Gesetz angesehen: Auch diese Situation ist dort
geregelt. Wenn auf die Anrufung der Landesregierung keine Reaktion der
Bundesregierung erfolgt, dann hat die eventuell anfallenden Mehrkosten, die
solch ein Gesetz verursacht, automatisch der Bund zu tragen. Das ist in diesem
Gesetz ganz klar geregelt.
Das heißt, wenn
sich nach einem Jahr Probezeit – wie die Landesregierung in ihrem Beschluss
feststellt – herausstellt, dass Mehrkosten für Betreuungsfälle im Land
Oberösterreich erwachsen – und da verstehe ich Landesrat Ackerl, wenn er
sagt, das möchte er sich anschauen, denn er muss das ja dann entsprechend
exekutieren; das ist völlig verständlich, ich stehe voll hinter dieser
Regelung! –, dann kann man diese Kosten quantifizieren und sagen, das sind
so und so viel Euro – ein, zwei, drei Millionen –, und dann werden
diese Kosten dem Bund auf Grund des Konsultationsmechanismus in Rechnung
gestellt. Also eine ganz klare Sache! Es gibt da überhaupt keine Situation, die
diesbezüglich etwas offen lässt, auch keinen Geheimbeschluss der oberösterreichischen
Landesregierung, sondern einen Beschluss, der in voller Verantwortung für die
oberösterreichische Bevölkerung, aber auch für die zu betreuenden Menschen,
die zu uns kommen, gefasst wurde.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Deshalb werden wir beziehungsweise werde zumindest
ich als oberösterreichischer Bundesrat in Abwägung all dieser Eventualitäten
und Möglichkeiten dieses Gesetz nicht beeinspruchen (Bundesrat Kraml: Das habe ich mir gedacht!), weil ich davon überzeugt
bin, dass die Kosten für die Länder nicht höher, sondern auf Grund der
Beschleunigung der Verfahren – und dies wirklich in der Intention, denen
zu helfen, die Hilfe rasch und möglichst schnell brauchen – sogar
geringer werden. Wir werden es nach einem Jahr Beobachtungszeitraum dann ganz
genau wissen. Aber so, wie eine Seite befürchtet, dass hier Mehrkosten erwachsen,
glaube ich, dass auf Grund der Sorgfalt dieses Gesetzes diese Kosten nicht erwachsen
werden, weshalb wir diesem Gesetz die Zustimmung geben und es nicht
beeinspruchen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der
Freiheitlichen.)
19.18
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort. –
Bitte.
19.18
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Lieber Herr Präsident, Sie brauchen mich jetzt nicht zu mahnen, zur Sache zu
reden. Ich sage es gleich: Ich rede nicht zur Sache, aber es wird nur
ganz kurz sein.
Am Ende einer sehr emotional und sehr heftig geführten Diskussion möchte ich mich namens meiner jetzigen Fraktionskollegen bei Ihnen allen, insbesondere beim Herrn
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