Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 66

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ganz passend ist für einen österreichischen Bundesrat, da er einem ganz gravierenden Irrtum unterliegen würde.

Was ist eigentlich das Neue an diesem System? – Es wird ergänzt, und zwar für die­jenigen, die sich sozusagen nicht in den „Schutz“ einer politischen Vorfeldorganisation begeben wollen. Momentan funktioniert das System ja wie folgt: Der Mieter hat die Möglichkeit, alleine zu Gericht zu gehen oder sich zum „Mieterbund“ beziehungsweise zur „Mietervereinigung“ zu begeben und dort seine Beiträge zu leisten. Wenn er in ein laufendes Verfahren einsteigen will, kostet ihn das im ersten Jahr 200 € – ansonsten kostet es ihn zirka 43 € jährlich –, und zwar auch dann, wenn er gar keine Streitigkeit mit seinem Hauseigentümer hat. Das ist also eine ganz nette Summe – und man muss wissen, dass Teil dieses Systems auch eine Entgeltleistung des Mieters ist.

Dieses System wird aber nicht angegriffen. Auch die Präsidentin der „Mietervereini­gung“, Frau Abgeordnete Bures, hat ausdrücklich erklärt, dass die Beiträge im Rahmen dieser bestehenden Regelung nicht erhöht werden müssen. Dieses System bleibt un­verändert, und jeder kann weiter zur „Mietervereinigung“ gehen. Nach wie vor auch – ich wiederhole das –: keine Kostenersatzpflicht vor der Schlichtungsstelle.

Was aber war bisher mit jenen, die nicht zu einer politischen Vorfeldorganisation, die also nicht zur „Mietervereinigung“ oder zum „Mieterbund“ gehen wollten, sondern sich eines Anwaltes bedient haben? Diese sind mit einem Anwalt zu Gericht gegangen, haben dort in vielen Fällen Recht bekommen – und mussten sich das auch noch selbst bezahlen. Das ist ungerecht! Deshalb führen wir diesen Kostenersatz ein, und wenn es zu Härtefällen kommt, dann kann und wird der Richter/die Richterin eben nach dem Billigkeitsprinzip diesen Kostenersatz mindern.

Wer das nicht als Fortschritt erkennt, der ist ein Verweigerer des Fortschritts. Wir machen Gesetze aber auch dann, wenn Fortschrittsverweigerer dagegen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.26

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Außerstreitgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Außerstreit-Begleitgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Wohnrechtliches Außerstreitbegleitgesetz.

 


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