Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 91

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14.04

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Die Rede von Bundesrat Giefing hat mich dazu veranlasst, jetzt noch einmal an das Rednerpult zu treten. Leider ist er jetzt nicht im Saal. Ich hoffe, Sie sagen es ihm dann!

Bundesrat Giefing hat behauptet, dass diese Regierung nicht auf die sozial Schwachen schaut. – Das stimmt einfach nicht, auch wenn Sie das hundertmal sagen! Wenn Sie bei meiner Rede genau zugehört hätten, dann hätten Sie feststellen können, dass gerade in dieser Patientencharta zum Beispiel auch das Recht auf Behandlung und Pflege enthalten ist, und zwar das Recht auf Behandlung und Pflege für jeden.

Zweitens wurde gerade deshalb im Gesundheitsministerium jetzt ein Konzept ent­wickelt, damit das Gesundheitssystem nach wie vor finanzierbar ist und jeder mit dabei sein kann. – Ich möchte Sie bitten, diese Konzepte durchzulesen, denn dann sehen Sie, dass dem auch so ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheit­lichen.)

14.05

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


14.05

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zu­nächst auch ein paar Dinge zu den Vorrednern sagen.

Herr Abgeordneter Giefing hat offensichtlich den WHO-Bericht nicht richtig interpretiert. Da auch über diese Tagung, die im September stattgefunden hat, abgestimmt wird, darf ich einige Punkte betreffend die dort erörterten Inhalte, die auch in den WHO-Be­richt eingeflossen sind, ein bisschen zurechtrücken.

Im WHO-Bericht ist nicht die Rede davon, dass Selbstbehalte unsozial sind. Im Bericht stand lediglich, dass Selbstbehalte, um einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung eines Gesundheitssystems liefern zu können, so hoch sein müssten, dass sie auf jeden Fall sozial unverträglich sind. – Das steht im Bericht, und das ist auch Maxime der österreichischen Bundesregierung.

Dazu möchte ich sagen: Diese Bundesregierung hat einen einzigen Selbstbehalt ein­geführt, ist aber über Nacht – und das darf man auch in der Politik! – gescheiter gewor­den und hat diesen einzigen Selbstbehalt wieder abgeschafft. Alle anderen 16 Selbst­behalte davor sind allerdings unter sozialdemokratischer Verantwortung eingeführt worden, und das hat zu einem massiven Tohuwabohu geführt, und keiner kannte sich mehr aus. Es wird daher mit ein Teil des Reformdialogs sein, gerade diese 16 Selbst­behalte auf ihre Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

Auf der anderen Seite darf ich an dieser Stelle sagen, dass eine geringfügige Beteili­gung wie zum Beispiel in Form einer Rezeptgebühr sehr wohl zweckmäßig ist. Übri­gens konnten wir gestern im Gesundheitsausschuss per Beschluss belegen, dass in der Medizin nicht immer alles teurer wird: Durch die gesplittete Rezeptgebühr, die eine lange Forderung dieser Regierung, aber auch meiner Partei war, wird die Rezeptge­bühr für Generika gesenkt, und zwar um 1,40 € beziehungsweise – und alte Menschen rechnen noch immer in Schilling – um 20 S pro Verschreibung. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Gerade diese Regierung konnte also zeigen, dass in der Medizin nicht immer alles teurer werden muss, sondern auch etwas billiger werden kann.

 


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