Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 115

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Ich möchte mich recht herzlich bedanken dafür, dass Sie, meine Damen und Herren hier im Bundesrat, auch meiner Meinung sind, dass diese Verbesserung des Kinderbe­treuungsgeldes den Kindern und Eltern gebührt, diesen zugute kommt – und ich danke Ihnen allen für Ihre Ausführungen hiezu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.34

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

27. Punkt

Bericht über die soziale Lage 1999 (III-219-BR/2001 d.B. sowie 6917/BR d.B.)

28. Punkt

Bericht über die soziale Lage 2001 bis 2002 (III-243-BR/2003 d.B. sowie 6918/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 und 28 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abge­führt wird.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir in 25 Minuten für den Aufruf der Dringlichen Anfrage unterbrechen. Jetzt aber werde ich versuchen, dass noch so viele RednerIn­nen wie möglich drankommen.

Die Berichterstattung über die Punkte 27 und 28 hat Herr Bundesrat Klamt übernom­men. – Bitte.

 


Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Frau Staats­sekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generatio­nen und Konsumentenschutz betreffend den Bericht über die soziale Lage 1999.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränke und diesen verlese.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt somit den Antrag, der Bundesrat wolle den Bericht über die soziale Lage 1999 zur Kenntnis nehmen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend den Bericht über die soziale Lage 2001 bis 2002.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich des­halb auf die Verlesung des Antrages.

 


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