Jedenfalls entsprach es offenkundig nicht ihren Intentionen, und in zweiter Lesung des Nationalrates wurde dieser strittige Passus wieder herausgenommen.
Das ist an der Schnittstelle von Bundesgesetzgebung und Ländern und Gemeinden kein vertrauensbildender Vorgang. Daher möchte ich ihn – bei aller Zustimmung zum jetzigen Gesetzesbeschluss – doch zur Sprache bringen, einfach im Sinne einer gewissen vorbeugenden Wirkung.
Zu dieser etwas verwirrenden Vorgangsweise beim Umsatzsteuergesetz trägt auch bei, dass, obwohl die jetzige Änderung noch gar nicht beschlossen ist, im Nationalrat schon wieder ein Antrag auf Änderung des Umsatzsteuergesetzes liegt, der auch aus Anpassungsbedarf an die EU eingebracht wurde. Diesmal geht es um den lebensnahen Sachverhalt einer Verordnungsermächtigung für das Finanzministerium, wonach der Finanzminister aus Vereinfachungsgründen mit Verordnung bestimmen kann, dass eine Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen entfällt.
Das ist ein Abbild der Realverfassung in Österreich. Es ist mir gestern Abend passiert, dass ich bei einer nicht geringen Restaurantrechnung für eine größere Gesellschaft einen Zettel bekommen habe (Bundesrat Konecny: Keine Rechnung!), für den sich jede italienische Bar für zwei Cappuccino und jeder Wirt einer kleinen griechischen Insel schämen würde. – Das zur Gestaltungsfreiheit, die heute offensichtlich schon besteht.
Insgesamt ist dem Gesetzesbeschluss
natürlich zuzustimmen, angesichts der geschilderten Vorgangsweise aber mit
großer Aufmerksamkeit für die Zukunft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.50
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Vizepräsident! Ich hoffe, Sie waren jetzt nicht vom roten Lämpchen irritiert, denn da hat irgendetwas nicht gestimmt. Sie haben nicht 10 Minuten, die jeder freiwillig zur Verfügung hat, sondern lediglich 4 Minuten gesprochen. Ich hoffe, es hat Sie nicht irritiert. (Bundesrat Weiss: Soll ich fortsetzen? – Heiterkeit.)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
14.51
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Machen Sie sich keine Sorgen, ich kümmere mich nicht um rote Lichter. (Heiterkeit. – Ruf: Hoffentlich im Straßenverkehr doch!) Ja. – In diesem Haus.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ähnlich wie Herr Kollege Weiss möchte ich mich nicht mit dem meritorischen Inhalt eines der vier Gesetze, die uns hier vorliegen, beschäftigen, sondern Tagesordnungspunkt 7 zum Gegenstand der Erinnerung an einen einstimmigen Beschluss dieses Hauses nehmen.
Tagesordnungspunkt 7 betrifft den „Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz,“ – ich werde meinen Atem brauchen –, „mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ... erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt werden ..., erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird“. – Also eine der üblichen Sammelnovellen.
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