Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Feber 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Gleichfalls erstatte ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb gleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Feber 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;

3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung zu diesen beiden Punkten.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


13.00

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Für wichtig erachte ich dieses Gesetz, mit dem der Schutz Jugendlicher und Kinder vor Prostitution, Pornographie und Kinderhandel geschaffen und in diesem Zusammenhang ein entsprechender Strafrahmen festgesetzt wird, kann es doch nicht hingenommen werden, dass sich internationale Verbrechen gegen Kinder immer mehr ausweiten und es bisher nur wenige Möglichkeiten gab, solche Verbrecher inter­national zu verfolgen.

Dieses Gesetz ist wirklich sinnvoll, wobei auch besonders wichtig ist, dass das Straf­ausmaß derart erhöht wurde: eben zum Schutze der Kinder. Priorität hat, dass wirklich alle Kinder vor solch schrecklichen Dingen bewahrt werden.

Und in diesem Zusammenhang: Ich glaube, es kann nicht das Thema sein, ob jetzt Priester da miteinbezogen werden oder nicht, weil das ohnehin genau geregelt ist, eben in Bezug auf die Beaufsichtigung von Kindern, die ja ganz genau im Gesetz verankert ist. – Wichtig ist, dass der innerfamiliäre Missbrauch von Kindern, aber auch von Frauen, von Ehegattinnen entsprechend geahndet wird.

Zusammenfassend: ein wichtiges und hervorragendes Gesetz. Ich ersuche daher alle Fraktionen, dem die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.02

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite