Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 28

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Inwieweit rechnen Sie damit, dass es durch Ihre neue Steuerbegünstigung für Groß­konzerne bei der Schaffung von Produktionsstätten und Arbeitsplätzen im Ausland zur Verlagerung von bestehenden Produktions- und Forschungsstätten von Österreich ins Ausland kommen wird?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Unsere Maß­nahme – die Kombination Körperschaftsteuer plus Gruppenbesteuerung – zielt darauf ab, Unternehmungen und Konzernzentralen hier zu behalten und vor allem auch die Möglichkeit zu schaffen, Betriebsstättenauslagerungen einzubremsen. Es gibt sogar einzelne Beispiele, wo Betriebsstätten im Ausland wieder aufgelassen werden. Gerade diesem von Ihnen geschilderten Phänomen, Herr Bundesrat, wollten wir mit dieser Steuerreform entgegenwirken.

Uns ging es beim zweiten Standbein dieser Steuerreform darum, den Wirtschafts­standort und Arbeitsplatzstandort Österreich zu erhalten beziehungsweise die Situation der steuerlichen Rahmenbedingungen dafür zu verbessern.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zur 5. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Prutsch, um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1322/M-BR/2004

„Wie begründen Sie rechtlich das Steuergeschenk an Baumeister Richard Lugner in Form eines Steuernachlasses in Höhe von kolportierten (lt. News 50/3) 1,8 Mio. Euro, obwohl dieser Wochen später samt teurem Gast am Opernball tanzt und ,kleine‘ Steuerzahler laufend ihrer Steuerpflicht nachkommen müssen?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Bundes­rat! Die Beantwortung derartiger Anfragen ist natürlich sehr schwer (Bundesrat Ko­necny: Das verstehe ich! – ironische Heiterkeit bei der SPÖ), weil ich Ihnen den Steuerakt nicht vorlesen kann. Es gibt ein Steuergeheimnis, das ich wahren muss. Aber ich kann Ihnen versichern, dass unsere Finanz angewiesen ist, alle Fälle, vor allem auch Abschreibungen bei Insolvenzfällen, gleichartig zu behandeln. Das ge­schieht auch in diesem Fall. Es wurde keine „Lex Lugner“ geschaffen. Das kann ich Ihnen versichern. Ich kann Ihnen aber leider nicht sagen, was konkret geschah und ob die Angaben in der Zeitschrift „NEWS“ stimmen oder nicht.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Gibt es ähnliche Vorgangsweisen für Lohnsteuerzahler, wenn sie unverschuldet – ich betone: unverschuldet – in Finanz­nöte kommen und zum Beispiel der Verlust des Eigenheimes droht?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Das Lohn­steuer­recht und das allgemeine Einkommensteuerrecht kennen derartige Fälle nicht, weil eine betriebliche Situation anders zu beurteilen ist. In diesem Fall geht es um Arbeitsplätze. Die Finanz verfolgt immer den Grundsatz, dass jeder gleichermaßen der Steuerpflicht nachzukommen hat. Allerdings zielen unsere Maßnahmen darauf ab, das Unternehmen zu erhalten, also die Kuh schon vorschriftsmäßig, aber nicht zu Tode


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