Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 40

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das an dem durchschnittlichen Aufschlagssatz misst; aber gut, so ist das nach dem RIS.

Was uns größere Probleme verursacht: Es ist dann eine so genannte negative Preis­elastizität zu prüfen. Zwischen dem Beitritt zur EU bis zum Erlass des ersten Geträn­kesteuererkenntnisses im Jahr 2000 ist zu ermitteln: Wie hätten sich der Umsatz und der Gewinn entwickelt, wenn es keine Getränkesteuer gegeben hätte? Da haben wir Gutachten vom Wirtschaftsforschungsinstitut eingeholt, da brauchen wir mitunter viel­leicht auch Hilfe aus dem Betriebsprüfungsergebnis: Wie kalkuliert ein Betrieb? Auf Grund dieser Ermittlungen ist man auf gewisse Schätzungen angewiesen.

Es haben jetzt vor allem die Kommunen Wien und Linz umfangreiche Prüfungen in diesem Sinne durchgeführt, und zwar mit Hilfe von ausgesendeten Fragebögen, damit sie auch einen Überblick über die allgemeine Situation bekommen. Es werden in diesen Tagen die ersten Bescheide erlassen. Dann wird man sehen, ob diese be­kämpft und wieder bis zum Verwaltungsgerichtshof führen werden.

Letztlich ist die Frage zu beantworten: Hält der Verwaltungsgerichtshof diese neuen Bescheide mit seinem selbst veranlassten Spruch aufrecht? Ist das in seinem Sinne? Haben wir das jetzt richtig ermittelt? Dann wird man erst das endgültige Ergebnis sehen. – Also ein sehr aufwändiges und mühsames Verfahren, das gebe ich zu, und das ist eine große Belastung auch für die Kommunen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte sehr.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sie haben uns schon bei der Frage 6 und jetzt noch einmal bestätigt, die Gemeinden bekommen ja gar nicht weniger Geld, sondern es wird eben nur nicht mehr. Ich habe es nicht ganz verstanden, aber ich werde es dann im Protokoll nach­lesen, vielleicht wird es dann verständlicher für mich.

Nichtsdestotrotz, die Gemeinden haben auch mehr Aufwendungen. Von meiner Ge­mein­de weiß ich, es fallen immer häufiger Aufgaben an, die eigentlich Bund und Län­der übernehmen sollten: bei Krankenhäusern, im öffentlichen Nahverkehr und auch bei Schulen.

Jetzt möchte ich Sie noch fragen: In welchen Bereichen sehen Sie Einsparungs­möglichkeiten für die Gemeinden?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Bundes­rätin! Das ist eine sehr wichtige Frage, weil wir ja jetzt den Österreich-Konvent haben, und da gibt es zwei Ausschüsse, in denen ich aktiv tätig bin: im Ausschuss VI, Reform der Verwaltung, in dem natürlich auch Einsparungsmöglichkeiten bei den Kommunen diskutiert werden, und im Ausschuss X, Finanzverfassung.

Ich glaube, wir haben schon einmal einen guten Schritt mit den Gebietskörperschaften getan, im Jahr 2000, als wir das Verwaltungsreformgesetz 2000 beschlossen haben, mit dem gewisse Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt wurden. Zum Beispiel wurde das Fundwesen in Städten mit eigenem Statut dort, wo es Polizei­behörden gibt, im Einvernehmen von der Polizeiverwaltung auf die Kommunen über­tragen. Im Meldewesen wurden Aufgaben übertragen, für die es gewisse finanzielle Ab­geltungen beziehungsweise gewisse faktische Personalübernahmen gegeben hat.

Wir von der Finanz haben den Gemeinden insofern eine Hilfestellung geleistet, als wir zum Beispiel die Einhebung der Kommunalabgaben übernommen haben und hiefür kein Entgelt verlangen. Ich glaube, eine Möglichkeit, auch im kommunalen Bereich


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