Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 44

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betreuung vormittags kostenlos ist und in der Zeit zwischen 12 und 16 Uhr 77 € kostet. Ab drei Anmeldungen besteht das Recht auf eine längere Öffnungszeit. Bei uns be­steht die Möglichkeit der Betreuung der Kinder unter drei, der Tagesmütter und der Flying Nannys, die ins Haus kommen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Die gesetzliche Lage ist so, dass, wenn ein Elternteil und ein Kind hauptgemeldet sind, ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. Diejenigen Abgeord­neten, die über mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen klagen, bitte ich, die Lan­desgesetze zu durchforsten und zu korrigieren. Und ich bitte auch Frau Kollegin Ebner, meine Landes-Kollegin: Bitte seien Sie so lieb und informieren Sie die Genossin Schlaffer, dass ihre Bemerkung bezüglich der Leistungen Niederösterreichs, nämlich: 5, setzen!, als der Herr Staatssekretär diese erwähnt hat, unpassend war, denn es stimmt nicht. Niederösterreich ist in diesem Punkt wirklich auf dem ersten Platz. Vielleicht glaubt sie es Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Frei­heit­lichen.)

All diese Maßnahmen sollen wieder Mut zum Kind machen und bieten der Mutter die Möglichkeit, den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verpassen. Ich denke aber, dass neben all diesen politischen Maßnahmen auch unser aller Einstellung zum Kind wieder eine andere werden sollte. Ich habe manchmal, vorwiegend im städtischen Raum, den Eindruck, dass wir uns der Ein-Hund-Ehe nähern. Ein Kind zu bekommen und aufzuziehen bedeutet Mühe, bringt manchmal Ärger, manchmal Sorgen, kostet Zeit und Geld. Aber ein Kind auf die Welt zu bringen, bedeutet in viel höherem Maße Liebe, Freude, Gemeinschaft, Dankbarkeit und ein Für-einander-da-Sein in allen Lebenssituationen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein Kind ist auch heute immer noch so etwas wie ein Generationenvertrag, was Beziehungen betrifft. Ein Kind, das Sie zur Welt bringen, mit dem Sie den Frühling verbringen, mit dem Sie im Sommer Gemeinschaft haben, ist auch bei Ihnen, wenn für Sie der Winter beginnt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.33

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


10.33

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin! Ich bin auch sehr stolz auf mein Bundesland Niederösterreich, aber ich muss trotzdem sagen, es gibt bei den Kinder­betreuungseinrichtungen doch einigen Nachholbedarf.

Unsere Fraktion wird der Regierungsvorlage, mit der das Karenzurlaubs­zuschuss­ge­setz, das Karenzgeldgesetz, das Karenzurlaubsgesetz und das Kinderbetreuungs­geld­gesetz geändert wird, selbstverständlich die Zustimmung geben. (Demonstrativer Bei­fall des Abg. Mag. Gudenus.) Die geplanten Korrekturen sind prinzipiell zu begrüßen, da sie eine Entlastung für Eltern mit kleinerem Einkommen bedeuten.

Das Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2002 sieht eine Zuverdienstgrenze für den Antragsteller vor. Die Anspruchsdauer besteht unter gewissen Voraussetzungen bis zu drei Jahren. Der Zuschuss für das Kinderbetreuungsgeld beträgt jährlich zirka 2 000 € und wird über einen Antrag gewährt. Dieser Zuschuss soll eine Unterstützung für die Kinderbetreuung für Bezieher mit kleinem Einkommen sein. Überschreitet das Einkommen in weiterer Folge bestimmte Einkommensgrenzen, so ist der Zuschuss in Form bestimmter Prozentsätze dieses Einkommens zurückzuzahlen. Die Einkom­mens­grenze für die Gewährung des Zuschusses beträgt für den Antragsteller 5 200 €, für


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