Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 85

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Ich sehe, das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (351 d.B. und 438 d.B. sowie 7008/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, liegt vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


13.16

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Arbeitsruhege­setz und dem Arbeitszeitgesetz wird eine europäische Verordnung umgesetzt.

Man sieht, dass wir eigentlich ein gutes Gesetz hatten: Es waren nur kleine Abän­derungen zu treffen. Ich will mich in meiner Rede kurz fassen, da es ja einen einstim­migen Beschluss im Nationalrat gegeben hat, und ich glaube, auch hier im Bundesrat wird der Beschluss einstimmig sein.

Einige Punkte sind für mich jedoch wichtig. Wie es schon in der Bibel steht: Sechs Tage sollst du arbeiten, und einen Tag musst du ruhen. – Es ist einfach wichtig, dass man einen Tag in der Woche ruht, und für diese Ruhezeit ist der Sonntag ein wesent­licher Tag. Es ist wichtig für die Arbeitsmoral der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch für die kulturelle Gemeinschaft.

Es könnte heute zum Beispiel keine Feuerwehr und kein Verein mehr tätig sein, wenn es nicht ein gemeinschaftliches Leben im ländlichen Raum gäbe. Es ist daher wirklich von großer Bedeutung, dass in diesem Gesetz auch die Arbeitszeiten geregelt sind, und zwar nicht nur für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen selbst, sondern auch in bestimmtem Maße für die Sicherheit im Eisenbahnbereich oder etwa im Flugdienst­bereich.

 


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