Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 154

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Weiters bringe ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothe­kerkammergesetz 2001 geändert wird.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte. Wortmel­dungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und zwar zuerst über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arznei­mittelgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arznei­wareneinfuhrgesetz 2002 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apotheker­kammerge­setz 2001 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird, geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004) (369 d.B. und 445 d.B. sowie 7027/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zu Punkt 25 der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.

 


Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation einge­richtet wird, geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich werde daher auf die Verlesung verzichten.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


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