Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 46

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Warum? – Weil wir einerseits eine entwickelte Demokratie haben, andererseits bei uns die Gewaltentrennung im Montesquieuschen Sinne durchgeführt ist.

In den anderen Staaten, die nicht zu dieser Gruppe gehören, haben wir es einerseits mit Korruption zu tun, andererseits mit Richtern, Staatsanwälten, aber auch Untersu­chungsapparaten wie Polizei und so weiter, die sich in gewisse Abhängigkeiten bege­ben haben. Der Grund für das heutige Abkommen ist es, der organisierten Kriminalität in jeder Richtung den Kampf anzusagen.

Was ist das Ziel des heute hier zur Debatte stehenden Abkommens? – Dass die orga­nisierte Kriminalität effizient bekämpft werden kann, dass man in den unterschiedlichen Rechtssystemen gemeinsame Grundlagen für eine konzertierte Zusammenarbeit schafft, dass festgelegt wird, was eine strafbare Handlung ist, indem man versucht, einigermaßen einheitliche Tatbestände zu schaffen und die Begriffswelten aneinander anzupassen, damit dadurch eine justizielle Zusammenarbeit leichter und vor allem rascher erfolgen kann.

Die organisierte Kriminalität ist eine Geißel, die die Globalisierung in jeder Richtung nutzt. Was bedeutet das in der Praxis? – Es geht da darum, dass es eine Kriminalisie­rung verschiedener Erscheinungen gibt. Wenn sich jemand an einer kriminellen Grup­pe beteiligt, soll das unter Strafe gestellt werden. Natürlich sollen auch Vorgänge rund um die Erträge, das „Waschen“ des Geldes und so weiter, entsprechend definiert und ebenfalls unter Strafe gestellt werden, weiters wird der Korruption weltweit der Kampf angesagt.

Damit allein ist es aber sicher nicht getan. Es geht weiter darum, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Korruption tatsächlich auch ergriffen werden, und nicht nur in Lippenbekenntnissen bei Sonntagsreden vorkommen, sondern dass hier effizient gearbeitet wird.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass man auch versucht, die juristischen Personen einzubinden, denn es gibt ja bereits GesmbHs und Ähnliches, die sich mit derartigen Sachen intensiv beschäftigen. Als weiterer Schritt wird es dann notwendig sein, dass auch die Erträge aus diesen Tätigkeiten beschlagnahmt werden können, damit der Nutzen gering ist. Aus diesem Grund ist meine Fraktion dafür, diesem Abkommen zuzustimmen.

Wir sind aber auch noch aus einem anderen Grund daran interessiert, dass es sehr rasch geht: Nächstes Jahr, im Juli 2004, wird in Wien eine entsprechende Konferenz stattfinden, Österreich hat hier also sozusagen eine gewisse Vorbildwirkung. Darüber hinaus darf ich daran erinnern, dass Österreich ja auch Sitz der entsprechenden UNO-Organisation ist. Wir haben also diesbezüglich die doppelte Verpflichtung, beispiel­gebend zu wirken.

Daher stimmt meine Fraktion diesem Abkommen ohne jeden Vorbehalt zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: Das ist sehr vernünftig!)

11.38

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


11.38

Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch die sozialdemokratische Fraktion wird dem Abschluss dieses Übereinkommens die Zustimmung erteilen. Wir halten das für ein sehr wichtiges Abkommen, mit dem die Politik gegenüber dem organisierten Verbrechen internationalisiert, auf einen einheitlichen Standard gestellt werden soll.


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