Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 62

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuer­gesetz 1995, das Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Steuerreformgesetz 2005 – StReformG 2005) (451 d.B. und 461 d.B. sowie 7039/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (462 d.B. sowie 7034/BR d.B. und 7040/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu Punkt 5 ist Herr Bundesrat Höfinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2005 – StReformG 2005).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Beschluss kom­men.

 


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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