Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 52

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Rindern und daher Anbindehaltung. Daher sind bei vielen von den Kleinbetrieben exis­tentielle Ängste entstanden.

Ich denke, dass wir mit dieser Fassung eine Lösung für unsere Kleinbetriebe im Wald­viertel anbieten können, damit der Tierbestand weiter bestehen wird und als wirtschaft­liche Grundlage unsere Tradition sichert, und dass zwischen Tradition und Tierschutz eine Balance gefunden wurde.

Das neue Gesetz sieht ein Verbot der dauernden Anbindehaltung oder einen Auslauf oder einen Weidegang von 90 Tagen vor. Jedoch sieht das Gesetz ebenfalls vor, dass die dauernde Anbindehaltung auch künftig zulässig ist, wenn eine Unterbrechung aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die Übergangsfristen ermögli­chen ebenfalls eine planbare Komponente und haben daher positive Auswirkungen.

Meine Damen und Herren! Unsere Bauern und Bäuerinnen beweisen uns tagtäglich ihren verantwortungsvollen, kompetenten und fachlichen Umgang mit den Tieren. Da­her ist es unsere Pflicht, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass das auch wei­terhin möglich ist.

Ein wichtiger Punkt ist ferner der ländliche Raum und seine Weiterentwicklung, denn insbesondere im ländlichen Raum sind wir mit Arbeitsplätzen nicht gerade begütert. Dort gibt die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen 450 000 Men­schen einen Arbeitsplatz.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass unseren Bauern das Wohl der Tiere ein gro­ßes Anliegen ist. Aber nun ist der Konsument – und ich würde sagen: jeder Einzelne von uns – dran, durch seine Kaufentscheidung nicht das Tierleid aus dem Ausland zu importieren. Ich danke dafür, dass eine so wichtige Sache wie der Tierschutz von allen gemeinsam getragen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

11.41

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


11.41

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von den Vorrednerinnen und Vorred­nern viele positive, aber durchaus auch kritische Aspekte zum bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz gehört. Wir wissen auch, dass ohne den Druck der SPÖ viele Punkte nicht in dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz aufgenommen worden wären.

Ich wundere mich natürlich nicht darüber, dass hier die bisherigen ÖVP-Rednerinnen und -Redner mit diesem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz keine so große Freude haben, kommen doch alle bisherigen Redner aus dem Bereich der Landwirtschaft. Es ist ja so, dass das Gesetz nicht für die Landwirtschaft gemacht wurde, sondern für die Tiere und zum Schutz der Tiere. Mir ist auch klar, dass es in der Landwirtschaft einiger Investitionen bedarf, um den neuen Anforderungen des bundeseinheitlichen Tier­schutzgesetzes gerecht zu werden. Aber da gibt es Übergangsbestimmungen und Unterstützungen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.

Einige Beispiele sind ja ganz wichtig, damit wir erfahren, wie es den Tieren mit dem neuen Tierschutzgesetz geht und wie es sich auswirkt. Als ein Beispiel nenne ich das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Tierhandlungen. Es ist beschämend, dass Hunde und Katzen in der Auslage zu sehen waren, um Kunden anzulocken. Wir wis­sen aber auch, was mit Hunden und Katzen immer nach Weihnachten geschehen ist: Bestenfalls sind sie in Tierheimen abgegeben worden, schlechtestenfalls an einer Autobahnraststätte – manchmal auch vor dem Urlaub – ausgesetzt worden. Dies ist mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich.

 


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