Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 56

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übergehend für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat“. – Alles, meine Damen und Herren, ist vorübergehend! Die Diktion „vorübergehend“ ist von der Begrenzung und auch, glaube ich, von der Rechtsbestimmung her etwas problema­tisch.

Ein weiteres Beispiel: § 16. Im dritten Absatz steht, dass die Anbindehaltung verboten ist. Gleichzeitig wissen wir aber alle, dass es für die Anbindehaltung wieder Ausnahme­regelungen in Form von Verordnungen geben soll. In Hinkunft sollte der Gesetzgeber etwas deutlicher formulieren und genau definieren, was er will.

§ 17: Füttern und Tränken. – Futter und Wasser müssen in hygienisch einwandfreier Form verabreicht werden. – Meine Damen und Herren! Die Selbstverständlichkeit von Hygiene setze ich einmal voraus. Es wäre natürlich auch das Wort „artgerecht“ hinzu­zufügen gewesen. Wir kennen nämlich verschiedene Tiere: Quasi-Vegetarier oder Pflanzenfresser, Fleischfresser und Allesfresser. Insgesamt meine ich also, dass die Anforderung hygienisch allein da wohl zu wenig sein wird.

Meine Damen und Herren! In Summe haben wir also eine ganze Reihe von unbe­stimmten Rechts- oder Gesetzesbestimmungen. Es werden Reformen und Novellen notwendig sein. Der Wermutstropfen ist also der, dass ein Gesetz eigentlich schon Novellierungsbedarf aufweist, bevor es in Kraft getreten ist, und dessen, meine Damen und Herren, sollten wir uns als Gesetzgeber bewusst sein.

Sie, Herr Staatssekretär Morak, haben heute in Ihrer ersten Stellungnahme gesagt, es sei ein langer Weg gewesen und heute seien wir am Ziel. Ich dagegen sage: Wir sind nicht am Ziel, sondern wir haben heute den ersten Schritt in Richtung Tierschutz in Österreich gesetzt.

Meine Damen und Herren! Weil das Fundament stimmt, weil der erste Schritt ein richti­ger in die richtige Richtung ist, wird meine Fraktion keinen Einspruch erheben, und wir werden diesen ersten Schritt gerne mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.02

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Dr. Waneck, bitte.

 


12.02

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Her­ren Abgeordnete! Ein geflügeltes Wort heißt: „Man muss die Feste feiern, wie sie fal­len!“

Ich hatte die Absicht, Ihnen etwas über meine Nase zu erzählen, aber heute in der Nacht ist die Kruste abgefallen, so dass man optisch nichts mehr wahrnimmt. Zur Vor­geschichte: Ich habe mich über den Vier-Parteien-Beschluss im Nationalrat so gefreut, dass ich das mit einem Hund derartig heftig gefeiert habe. Er hat jetzt ein Stück von meiner Nase, aber dank der Weltstadt-Medizin ist es gelungen, das mit einer Trans­plantation in weniger als drei Wochen wieder so hinzukriegen, dass man zumindest aus der Ferne nichts mehr davon sieht. (Beifall bei allen Fraktionen.)

Ich darf auch versichern, dass dem Hund nichts passiert ist, denn es gibt durchaus Menschen, die, wenn so ein Zusammentreffen stattfindet, so reagieren, dass sie sa­gen: Der Hund muss weg! Meiner Sinne mächtig habe ich sehr wohl eingesehen, dass mein Fehlverhalten mit zum Vorfall beigetragen hat. Der Hund und damit auch der Be­sitzer bleiben daher auch völlig unbehelligt. Ich meine, auch das ist Teil des Tier­schutzgedankens, dass man als Mensch nach solchen Ereignissen nicht automatisch gegen das Tier agiert. Einer der ersten Sprüche, die ich als Kind von meinen Eltern gelernt habe, war: Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz!

 


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