liegt in diesem Fall hauptsächlich in der Kompetenz der Dienstgeber, des Schulerhalters, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Für die LandeslehrerInnen hat nun deren Dienstgeber Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen sowie eine angemessene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten.
Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner müssen zur Verfügung stehen. Ich hoffe nur, dass es in der Praxis zu einer Koordination und zu keinen Kuriositäten kommt, auch wenn es da unterschiedliche Dienstgeber gibt. Es könnte nämlich durchaus der Fall eintreten, dass auf der einen Seite für Schulwarte und Reinigungskräfte und auf der anderen Seite für LandeslehrerInnen verschiedene Sicherheitsfachkräfte und verschiedene Arbeitsmediziner ein und denselben Arbeitsplatz und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen haben.
Dass dies natürlich auch mit Kosten
verbunden ist, vorwiegend für die Schulerhalter, liegt klar auf der Hand, und
ich hoffe nur, dass es bei diesem Thema nicht auch zu so haarsträubenden
Aussagen kommt wie bei dieser Diskussion über Schülerquoten, wo beispielsweise
ein Personalvertreter der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter in
Niederösterreich in seinen Aussendungen, und zwar wider besseres Wissen, argumentiert
hat, dass der Finanzausgleich in Österreich den Ländern und Gemeinden von der
Regierung „aufgezwungen“ wurde. (Bundesrat
Gruber: Hat er vielleicht gar nicht
Unrecht gehabt!) – Dazu kann man nur sagen: Auch in diesem Bereich
stehen Personalvertretungswahlen vor der Tür! Jedenfalls ist es so, dass der
Finanzausgleich gemeinsam ausverhandelt wurde und dass auch die SP-regierten
Bundesländer diesem ihre Zustimmung erteilt haben. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
14.32
Präsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Blatnik das Wort. – Bitte.
14.33
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Minister! Gospod president! Gospa ministrica! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates, drage clanice in clani zveznega sveta! Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten befürworten das Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz aus dem Jahre 1966 geändert werden, denn dies ist notwendig. Als Lehrerin kann ich nur sagen: nicht nur notwendig, sondern sehr, sehr wichtig.
Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Arbeitsplatz, der geschützt ist und so Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden – und allen ein Arbeitsplatz ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ermöglicht wird.
Jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass dies gewährleistet wird. Und dies soll nun auch für die Schulen gelten, und zwar für die Lehrerinnen und Lehrer, wie ja mein Kollege Vorredner bereits gesagt hat, auch für das Reinigungspersonal, für die Schulwarte, aber, worauf vergessen wurde: Vielleicht denken Sie auch einmal an unsere Schülerinnen und Schüler!
In einer Klasse befinden sich im Unterricht nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch selbstverständlich Schülerinnen und Schüler – und mir liegen unsere Schülerinnen und Schüler sehr, sehr am Herzen.
Um hier einige praktische Beispiele zu nennen – ich bin selbst Berufsschullehrerin –: Welche Belastung, welche gesundheitliche Belastungen bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei den Schülerinnen und Schülern, die in einer Kfz-Werkstätte lehren beziehungsweise unterrichtet werden, oder die zum Beispiel in einer Tischler-/einer Tischle-
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