Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 130

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Tagesordnungspunkt 14 betrifft eine Druckfehlerberichtigung, welcher wir natürlich in dieser Form zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.28

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von den Berichterstattern ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Finanzkonglomerategesetz.

Ich bitte jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Dop­pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen samt Protokoll (454 d.B. und 524 d.B. sowie 7076/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steu­erumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (494 d.B. und 525 d.B. sowie 7077/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geän-


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