Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 17

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Wir haben auch eine erhöhte Familienbeihilfe ab der Geburt für Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen und besonderen Behinderungen eingeführt

Wir haben für Lehrlinge und für Heimschüler den Fahrtkostenzuschuss für Wochen­endfahrten wieder eingeführt.

Wir haben neu eingeführt einen Fahrtkostenzuschuss für Schülerinnen und Schüler, die ein Pflichtpraktikum machen müssen.

Wir haben neu eingeführt, dass Pensionszeiten für Kindererziehung erstmals fix berechnet werden, und zwar für die ersten vier Jahre ab der Geburt des Kindes – bisher gab es das nicht.

Wir haben, wie bereits gesagt, auch in den Bereichen der Begleitung in Krisen­situationen ganz wichtige Weichen gestellt, und zwar in Form von Mediation, von Scheidungscafés für Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, und Ähnlichem.

Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie darf ich sagen, dass wir dafür im heurigen Budget 700 000 € zusätzlich vorgesehen haben, und zwar für jene Modelle der Kinder­betreuung, die dem Bedarf, den Eltern haben, gerecht werden. Das heißt: sehr flexible Öffnungszeiten, altersübergreifende, altersgemischte Gruppen, innovative Projekte, die auf die Region, auf den Ort abgestimmt sind. Da wird der Bund erstmals eine entsprechende Unterstützung gewähren.

Sie sehen, das Gesamtpaket, das ich zuvor erwähnt habe, ist mit Leben erfüllt, und man kann sagen: Es ist zwischen 2000 und 2005 sehr viel für die Familien geschehen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundes­rat Schennach. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Nachdem beim alten Kindergeld trotz Berufsschutz nur ungefähr 30 Prozent der Frauen, die das ausgenützt haben, wieder an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren konnten, würde mich interessieren, wie hoch nun durch die Verlängerung des Bezugs­zeitraumes des Kinderbetreuungsgeldes, wenn man es voll ausschöpft, der Prozent­satz jener Frauen ist, die bei weniger Schutz wieder an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren konnten.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Das Kinder­betreuungsgeld unterscheidet sich vom Karenzgeld insofern, als es beim Karenzgeld generell keine Berufsmöglichkeit gegeben hat oder nur eine geringfügige Beschäf­tigung möglich gewesen ist. Jetzt haben wir eine so genannte Zuverdienstgrenze eingezogen, die es den Eltern ermöglicht, auch bei Bezug des Kinderbetreuungsgeldes berufliche Tätigkeit auszuüben.

Wie das funktioniert und ob es gut funktioniert, ist ganz entscheidend für die weitere Fortschreibung des Modells des Kinderbetreuungsgeldes. Daher haben wir gleich zu Beginn gesagt – und wir befinden uns ja jetzt sozusagen im ersten Durchlauf, im dritten Jahr, in jener Phase, wo es interessant wird, wo deutlich wird, ob auch Väter vermehrt das Angebot des halben Jahres annehmen werden –, dass wir das Kinderbetreuungs­geld begleitend evaluieren, um festzustellen, wo es besonders positiv ist und wo wir nach einem Durchgang eventuell nachbessern müssen.

Wir haben bis jetzt einen ersten Zwischenbericht, und auf Grund dieses ersten Zwischenberichtes konnten wir feststellen, dass rund ein Viertel der Frauen, die ein Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, wieder in den Erwerb zurückgegangen sind.


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