Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 33

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Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Das kann ich mit einem klaren und eindeutigen Nein beantworten.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Staats­sekretärin! Was werden Sie persönlich dafür tun, dass Berufe zum Beispiel im Pflege­bereich tatsächlich unter die Schwerarbeiter-/Schwerarbeiterinnen-Regelung fallen werden?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich habe es schon in meiner vorherigen Beantwortung gesagt, dass derzeit die Tätigkeiten so definiert werden, dass nicht ausschließlich schwere körperliche Tätigkeiten oder unregelmäßige Tätigkeiten durch Nacht-, Schicht- und Wechseldienst einbezogen werden, sondern natürlich auch psychisch belastende Arbeiten, aber auch Tätigkeiten, die mit Personen vonstatten gehen, die einer besonderen Betreuung und Unter­stützung bedürfen.

Damit machen wir, denke ich, eine notwendige Schiene für einen Bereich der Pflege­berufe auf, in dem vorwiegend Frauen tätig sind, und zwar auch mit unterschiedlichen Belastungen – das muss man auch sagen. Es ist ein Unterschied, ob jemand in der Altenpflege, in der Intensivpflege tätig ist oder auf einer – das sage ich jetzt einmal, ohne vergleichen zu wollen – Internen oder Kinderstation. Ohne das jetzt zu bewerten: Es gibt auch da ganz wesentliche Unterschiede.

Es ist notwendig, diese Tätigkeiten so zu definieren, dass im Bereich der Pflege die Möglichkeit besteht, diese Tätigkeiten in die Schwerarbeiterregelung hineinzunehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 9. Anfrage, 1368/M. Ich bitte die Fragestellerin, Frau Bundesrätin Fraunschiel, die Frage zu verlesen.

 


Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Frau Staatssekretärin! Meine Frage bezieht sich wieder auf den Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

1368/M-BR/2004

„Welche Schwerpunkte im Bereich ,Vereinbarkeit Beruf und Familie‘ wurden von Ihrem Ressort in der regionalen Familienpolitik in den beiden letzten Jahren gesetzt?“

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die regionale Beteiligung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade mir als ehemaliger Gemeinde-, aber auch Landespolitikerin ein großes Anliegen, denn ich weiß aus Erfahrung, dass Politik für die Familien vor Ort ganz besonders wichtig ist. Daher haben wir im Jahr 2003 ein Projekt der Auditierung familien- und kinderfreundlicher Gemeinden gestartet. Neun Modellgemeinden haben sich daran beteiligt.

Das Ergebnis ist, dass wir in Fortsetzung dieses Modellprojektes jetzt ein Angebot an die Gemeinden machen, sie entsprechend mit Gutachten zu unterstützen, mit Beglei­tern, die die Ist-Situation in der Gemeinde aufnehmen und gemeinsam mit den Menschen vor Ort, mit den Organisationen, mit den Gemeinderäten den Soll-Zustand


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