Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 102

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden (617 d.B. und 630 d.B. sowie 7139/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gansterer. Ich bitte sie um den Bericht.

 


Berichterstatterin Michaela Gansterer: Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.09

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das nun vorliegende neue Gentechnikgesetz eröffnet meiner Meinung nach dem Einsatz von gentechnisch veränderten Materialien, Sorten und Lebensmitteln Tür und Tor. An die 90 Prozent der Bevölkerung lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab, ich frage mich daher, warum wir hier ein Gesetz vorliegen haben, mit dem wir das alles wieder zulassen. Warum liegt uns hier nicht ein entsprechendes Schutzgesetz vor? Warum lässt man im Gesetz wieder die Möglichkeit offen, dass gentechnisch veränderte Sorten in Verkehr gebracht werden?

Meine Damen und Herren! Im Bereich der Gentechnik gibt es ja Realität und Schein. So werden zum Beispiel zirka 550 000 Tonnen Soja mit gentechnisch veränderter Soja versetzt und an Schweine und Kühe verfüttert, und das Fleisch dieser Schweine und das Fleisch und auch die Milch dieser Kühe gelten aber trotzdem als gentechnikfrei.

 


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