Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 164

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Berichterstatterin Andrea Fraunschiel: Ich bringe den Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden.

Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher sogleich den Antrag stellen:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz geändert wird.

Auch dieser Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


19.15

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich werde mich heute ausnahmsweise nicht zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie äußern, sondern ich werde argumentieren, warum die grüne Fraktion bei Punkt 12 der Tagesordnung nicht zustimmen wird. Es ist allerdings ein wenig ermüdend, wenn man immer wieder auf dieselben Dinge hinweisen muss.

Die Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer) – vielleicht hören Sie mir zu! – bei Arbei­ten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten behandeln wir heute nur deshalb, weil die EU eine Verletzung der Gleichbehandlungsrichtlinie festgestellt hat. Infolgedessen ist auch der Inhalt, der uns heute vorliegt, eine nötige Anpassung, und gegen diesen Inhalt würden wir uns auch nicht aussprechen.

Unsere Ablehnung ist symbolisch zu sehen, und zwar aus folgendem Grund: Die Form dieses Gesetzes ist auch wichtig, und wenn es schon darum geht, dass das Gesetz geändert wird, weil die Gleichbehandlungsrichtlinie verletzt wurde, würden wir uns wünschen, dass es durchgehend geschlechtsneutral formuliert wird.

Wenn schon einzelne Begriffe in diesem Gesetz, zum Beispiel „Signalmann“, genau deshalb geändert werden, weil sie nicht geschlechtergerecht, nicht geschlechtsneutral sind, dann ist es mir nicht verständlich, wieso es nicht möglich ist, im selben Atemzug gleich das gesamte Gesetz geschlechtsneutral zu formulieren; so groß könnte der Aufwand dafür nicht sein.

So wie es jetzt gemacht wurde, klingt eine ganze Reihe von Sätzen in diesem Gesetz konfus. Es ist auch besonders interessant, die Materialien dazu zu lesen. Da ist davon die Rede, dass in Zukunft, wenn man dieses Wort durch jenes ersetzt, auch für Frauen die Ausübung dieser Tätigkeit möglich ist. Dann wird explizit gesagt: ist auch „Arbeit­nehmerinnen“ die Arbeit als „Taucherinnen“ möglich. Etwas später ist dann von „Arbeit­nehmern“ und deren „Schwangerschaft“ die Rede.

 


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