Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 12

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kontrollieren und auch die entsprechenden behördlichen Maßnahmen zu ergreifen oder Strafen zu verhängen. Von diesem Grundsatz lassen wir uns auch in Zukunft leiten.

Aber wenn sich in Städten in Zusammenarbeit mit der Exekutive auch andere Modelle bewähren sollten, die ja jetzt nur in einem Erprobungsstatus sein können, sind wir allenfalls auch bereit, das zu übernehmen und dafür auch die gesetzlichen Voraus­setzungen zu schaffen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind meiner Meinung nach nicht ausreichend dafür geschaffen, können aber jetzt einmal für so einen Modellversuch akzeptiert werden. Aber grundsätzlich sollten wir bei der bewährten Trennung bleiben: Überwachung des ruhenden Verkehrs auch durch beliehene Sicherheitsunternehmen, aber Kontrolle des rollenden Verkehrs und Setzung entsprechender Maßnahmen bei Übertretungen allein durch die Exekutive, und zwar auch in Zukunft.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 2. Anfrage, die Herr Bun­desrat Boden stellt. Ich bitte um deren Verlesung.

 


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine Frage lautet:

1379/M-BR/2004

„Was werden Sie unternehmen, zur Entlastung der Straße den Güterverkehr auf die Schiene zu bringen?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die österreichische Verkehrs­politik sieht vor allem im kombinierten Verkehr einen zentralen Ansatz zur Lösung jener Probleme, die es eben vor allem durch die topographische Lage Österreichs gibt – insbesondere im Straßengüterverkehr.

Angesichts der wachsenden Verkehrsströme in und durch Österreich, insbesondere auf der Straße – und natürlich ist durch die EU-Erweiterung auch längerfristig eine gewisse Verschärfung dieser Situation eingetreten –, hat Österreich schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundlichere Verkehrsarten wie etwa den kombinier­ten Verkehr zu fördern. Diese Maßnahmen umfassen auf nationaler Ebene finanzielle Förderungen, steuerliche Maßnahmen, ordnungspolitische Rahmenbedingungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und entsprechende Infrastrukturmaßnahmen.

Neben den Förderungsmaßnahmen auf nationaler Ebene werden aber auch ver­schiedene Maßnahmen auf internationaler Ebene gesetzt. So wurde etwa vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme im alpenquerenden Güterverkehr von den vier Verkehrsministern aus Deutschland, Italien, Griechenland und Österreich im Jahr 2002 ein Aktionsplan beschlossen. Dieser Aktionsplan enthält die notwendigen Maßnahmen wie eben zum Beispiel den Ausbau des Leistungsangebotes auf der Schiene, Anpas­sung der Qualitätsmerkmale, durchgängig achsenbezogene Traktionskonzepte zur Gestaltung und Sicherung des kurz- bis mittelfristigen Ausbaus des Angebots im kombinierten Verkehr. Das Ziel dieses Aktionsplanes ist es, bis zum Jahr 2005 das Aufkommen auf der Brennerachse um rund 50 Prozent gegenüber 2001 zu steigern.

Ebenso ist der Aktionsplan Tauern-Bahn zu erwähnen, der nunmehr in einem von der EU geförderten Programm namens AlpFRail eingebracht worden ist, um auf der Tauernachse konkrete Umsetzungsprojekte zu ermöglichen.

 


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