Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden
(Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004) (620 d.B. und 659 d.B.
sowie 7148/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Binna übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Theodor Binna: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004).
Der Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.
Es liegt eine Wortmeldung dazu vor. Ich darf Kollegin Kerschbaum zum Rednerpult bitten.
14.12
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Das, was Sie, Herr Minister, gerade zum Ökostromgesetz gesagt haben, „beißt“ mich jetzt schon. Es ist keine Verbesserung. Es ist eine Verbesserung des Vorschlags von Minister Bartenstein, aber es ist keine Verbesserung des jetzigen Ökostromgesetzes (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll), das stellen Sie jedoch immer wieder in den Raum, das ist es aber ganz sicher nicht.
Zum Strahlenschutzgesetz. Es ist gut und wichtig, dass wir unser Strahlenschutzgesetz an die EU-Richtlinien anpassen. Mit diesem Gesetz werden auch einige Bestimmungen der Richtlinie 96/29/EURATOM umgesetzt – ein Versäumnis, das die EU-Kommission im März dieses Jahres beanstandet hat.
Die in den österreichischen Rahmenempfehlungen festgelegten Maßnahmen zur Bewältigung von nuklearen Zwischenfällen konnten nicht als ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie angesehen werden. Das wird ja jetzt verbessert, und das ist sehr gut.
EURATOM ist in erster Linie eine Förderungsmaschinerie für Atomkraft. In diesen Topf fließen Mittel in der Höhe von 40 Millionen € jährlich. Das sind Mittel in einer Höhe, von der die Lobby der erneuerbaren Energien nur träumen kann.
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