BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 34

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Austria. Offensichtlich waren die alten Daten falsch, zu niedrig. Diese 2,27 Prozent sind im OECD-Vergleich fast schon OECD-Durchschnitt, aber es ist richtig, Japan und Amerika liegen in diesem Bereich vor uns, sind ja auch OECD-Industrieländer. Die Europäische Union und deren Durchschnittswerte können für Österreich in vielfacher Beziehung nicht mehr ausreichendes Benchmarking sein. Also wir müssen uns nach der Decke strecken.

Ich wiederhole mich: Meine Vorbilder in diesem Bereich sind die Schweden, die Fin­nen, die Schweizer, die Amerikaner und zum Teil sicher auch die Israelis.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur letzten Anfrage, 1393/M. Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Gumplmaier, um Verlesung der Frage.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Wohl wissend, dass ein Teil der Frage schon in der vorangegangenen Diskussion beant­wor­tet wurde, aber ich hatte keinen Einfluss auf die Regie, meine Frage:

1393/M-BR/2004

„Welche Position beziehen Sie zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, insbesondere hinsichtlich des Herkunftslandprin­zi­pes und dem Umstand, dass dann weite Teile des österreichischen Rechts nicht mehr anwendbar sind?“

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Ich glaube, das Thema noch ein zweites Mal anzusprechen, ist durchaus sinnvoll und gibt mir die Gelegenheit, etwas detaillierter die österreichische Position, die interminis­teriell akkordiert ist, hier vorzutragen, Motive und, und, und.

Die prinzipielle Bedeutung des Herkunftslandprinzips als wesentlicher Baustein dieser Richtlinie, der Zustimmung der 25 EU-Mitgliedstaaten, dass das der zentrale Baustein sein möge, habe ich schon ausgeführt. Wir wollen effiziente Kontrollmöglichkeiten durch Behördenkooperation. Das heißt, wir wollen natürlich auch sicherstellen, dass unsere Behörden problemlos prüfen können, ob derjenige, diejenige im Herkunftsland tatsächlich die Zugangsberechtigung hat. Wir wollen die Ausübungsvorschriften so weit wie möglich als Ziellandprinzip einbeziehen. Wir wollen dort, wo es nicht um klassische gewinnorientierte Dienstleistungen wie im Bereich der Daseinsvorsorge, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen geht, entsprechende Rücksichtnahmen haben. Wir wollen beispielsweise im Bereich des Glücksspiels für das Glücksspielmonopol eine Aus­nahme haben – aber nicht nur wir, da gibt es viele europäische Länder, die das wollen. Wir wollen das in Österreich gut funktionierende Glücksspielmonopol, das sauber und ordentlich abläuft – die Einnahmen für die öffentliche Hand sind vernünftig, da ist wenig von Reno oder Las Vegas zu spüren –, weiter so haben. Experten sagen, mit einem Dienstleistungsmarkt wäre das für die kleineren Länder nicht gegenüber den größeren zu verteidigen.

Also diese Positionen werden wir in den nächsten Wochen und Monaten in diesen unzähligen Arbeitsgruppen-Sitzungen – es hat schon mehr als zwei Dutzend gege­ben – einbringen und sehen, inwieweit hier Verbesserungen möglich sind.

Noch einmal: Ich gehe davon aus, dass Österreich eigentlich in all diesen Frage­stellungen nicht alleine sein wird. Alle oder die meisten anderen EU-Länder werden diese Dinge durchaus ähnlich sehen. Beispielsweise wurde die Wasserversorgung von der Europäischen Kommission gar nicht erst in den Vorschlag aufgenommen, weil man


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