Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 30

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Die Videoüberwachung ist ein weiterer Fortschritt in der Präventivwirkung, denn bisher war es durchaus möglich, in Kaufhäusern Videoüberwachung durchzuführen, aber auf öffentlichen Plätzen nicht.

Auch die Einrichtung von Schutzzonen ist eine bedeutende neue Maßnahme.

Die erweiterte Gefahrenerforschung erleichtert die Arbeit des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Zusammenfassend möchte ich sagen – vor allem an die Sozialdemokraten und die Grünen gerichtet –: Sehen Sie doch bitte die Verbesserungen, die durch diesen Reformschritt gesetzt werden!

Ich gratuliere Bundesminister Strasser, der Bundesregierung und auch dir, Herr Bun­desminister Platter, zu dem Stehvermögen für diesen Jahrhundertschritt, denn Sicher­heit ist auch für wirtschaftliche Entscheidungen – nämlich in der Standortfrage – von großer Bedeutung. Durch diese Reform wird sichergestellt, dass unser Sicherheits­apparat fit für das 21. Jahrhundert ist.

Zuletzt möchte ich meinen ganz besonderen Dank aussprechen dem Bundesminister für Inneres – dem früheren und dem jetzigen –, dem „team 04“ für die intensive Arbeit, für die lange Planung. Und – das ist auch ein Grundsatz im Bauen, und mich freut, dass er auch hier Anwendung findet –: Eine lange Planung bedeutet eine kurze Umsetzung. Wenn die kurze Umsetzung gegeben ist, ist der Sicherheitsapparat in kürzester Zeit fit für das 21. Jahrhundert. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.47

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet: Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte.

 


9.47

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Küh­nel, Sie haben in einem Punkt sicher Recht – und das haben wir auch nie bestritten –: Die Zusammenführung von Gendarmerie, Polizei und des dritten Wachkörpers ist eine sinnvolle Maßnahme, ist eine Maßnahme der Effizienz. Es ist allerdings immer die Frage, unter welchen Vorzeichen Zusammenlegungen gemacht werden und ob mit der Zusammenlegung das erreicht wird, was man am Ende will, nämlich eine verstärkte Sicherheitsgarantie. – Das sind Fragen, die Sie hier nicht beantwortet haben, denn ob die frei gewordenen Kollegen und Kolleginnen jetzt tatsächlich in den Außendienst kommen oder versucht wird, irgendwelche internen Verwendungen zu finden, das werden wir erst sehen.

Kommen wir zurück: Wir hätten dieses Gesetz – ich habe das heute schon einmal gesagt – gerne mit der neuen Innenministerin diskutiert. Kollege Konecny hat schon darauf hingewiesen, dass wir von Seiten der Opposition zur Kenntnis nehmen, dass der Bundeskanzler unter Kuratel gestellt ist, was den Entscheidungsbereich betrifft, aber es wird hier trotzdem eine interessante Diskussion werden. (Bundesrat Bieringer: Das reden Sie sich so lange ein, bis Sie es selbst glauben!)

Nein, ich finde es eine interessante Entscheidung, Kollege Bieringer, an die Spitze des Innenministeriums einmal eine Frau zu stellen – wir wissen, dass kein Ministerium seine Amtsträger so verändert hat wie das Innenministerium. Aus meiner Sicht ist das ein sehr interessanter Schritt. (Bundesrat Bieringer: Das hat der Herr Bundeskanzler vorgeschlagen, und was ist da schlecht daran?!) Nein, eh nicht! (Bundesrat Bieringer: Wieso kritisieren Sie es dann immer?! Das versteht kein Mensch mehr!) Aber der Vorgang ist interessant, Herr Kollege Bieringer, wie es dazu kommt! (Bundesrat


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