Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 83

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Maßnahmen ist die Vermeidung, die Verwertung und vor allem die Beseitigung von gewissen Stoffen, aber auch Problemstoffen wichtig! Jeder bekennt sich dazu.

Da das Wort „Elektroschrott“ und der Umstand, dass davon Mengen von 80 000 bis 100 000 Tonnen anfallen, heute schon erwähnt wurden, möchte ich auch darauf hin­weisen, dass mit dieser Abfallwirtschaft zum Beispiel die Schlachtabfälle in der Land­wirtschaft, die auch in dieser Größenordnung anfallen, und zwar die Fettanteile von den Schlachtabfällen zu 80 bis 100 Tonnen österreichweit, mit der heutigen Technik bereits zu Biodiesel umgewandelt werden können, was eine sehr positive Entwicklung ist.

Ich kenne die Entwicklung in Österreich insgesamt nicht. Wie schaut es eigentlich aus mit der Verwertung und Beseitigung von Restspeiseöl, Altspeiseöl? Dies wird ja schon in verschiedenen Bundesländern mit Sammelaktionen sehr intensiv betrieben, auch zur Produktion von Biodiesel, der laut EU-Richtlinie ab 2005 dem Treibstoff beigemengt werden kann – also eine positive Verwertungsmöglichkeit.

Ich sehe aber natürlich auch, dass eine aktive Umweltpolitik in der Entsorgung nur in den Gemeinden richtig vorangetrieben werden kann. Deswegen gibt es auch die Sorge, dass diese zusätzliche Aktivität nicht nur den Gemeinden angelastet werden soll. Es ist eine ganz besondere Herausforderung, dass die Koordinationsstellen zwischen den Sammelstellen, den Verwertungssystemen und den Produzenten abzu­stimmen sind, denn es darf mit diesem Gesetz nicht die Eifersucht entstehen, dass die Industrie glaubt, die Gemeinde kann sich durch dieses neue Sammelsystem ein Kör­berlgeld verdienen. Ich glaube, es sollten alle positiv zu dieser Entsorgung, die ja immer mehr wird, stehen und es sollte der Gemeinde natürlich auch kein zusätzlicher Schaden zugefügt werden.

Wenn da keine zusätzlichen Kosten entstehen, dann ist mit dieser Novellierung der österreichischen Umweltpolitik und dieser Abfallwirtschaft ein positives Element hinzugefügt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.16

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


13.16

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Es ist sehr spannend zu sehen, wie einen die Vergangenheit ständig einholt. Ich erinnere mich noch mit einigem Amüsement an die nächtelangen Verhand­lungen mit der Elektroindustrie über die Kühlgeräteentsorgung und die damals eingeführte Abgabe für die Konsumenten, nämlich die Entsorgungsgebühr. Diese wird mit diesem Gesetz abgeschafft beziehungsweise dem Hersteller überantwortet, was ich an sich richtig finde. Zum damaligen Zeitpunkt war, glaube ich, dieser Weg der einzig mögliche, um auch das Bewusstsein entsprechend zu schärfen.

Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip: Das sind die Grundlagen für die österreichische Umweltpolitik, vor allem auch im Bereich der Abfallwirtschaft. Es sind drei grund­sätzliche Leitmotive, an denen wir uns orientieren: die Vermeidung, die Verwertung und die Beseitigung. – In diesen Kontext reihen sich die Novelle 2004 und drei Bereiche der Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie ein, die dafür sorgen wird, dass die Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes und bei Genehmigungsverfahren für größere Behandlungsanlagen verstärkt informiert und einbezogen werden kann.

Zum Zweiten: die Umsetzung der Richtlinie über Strategische Umweltprüfung. – Die Richtlinie legt fest, wann Pläne und Programme umweltprüfungspflichtig sein sollen,


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