nische Betreuung nichts zu bezahlen sein wird. Wir haben also alles Menschenmögliche getan!
Wenn Ihnen – und das gilt für alle Fraktionen – ein persönliches Schicksal bekannt wird, denn da sind die Abgeordneten natürlich viel näher dran als eine einzelne Institution, ein Ministerium, dann zögern Sie nicht, uns das zur Kenntnis zu bringen! Wir werden hier das Menschenmögliche tun, um großzügige Hilfe zu geben.
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Bundeskanzler! Aus welchen Budgettöpfen werden diese 34 Millionen € Hilfe des Bundes kommen?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Aus dem gesamten Bundesbudget, wobei es da natürlich nicht einzeln aufgelistete Positionen gibt, sondern es wird eine Bundesfinanzgesetznovelle geben, die, wie ich auf die erste Frage schon gesagt habe, am 1. März im Ministerrat sein und am 2. oder 3. dann dem Parlament zugeleitet wird. Darin wird diese Bedeckung als Ermächtigung global vorgesehen werden, sodass sichergestellt ist, dass das Geld auch wirklich da ist.
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Konecny gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): In der Öffentlichkeit, in den Medien wurden auch immer wieder Fälle diskutiert, in denen es, sagen wir, zu rechtlichen Problemstellungen insofern gekommen ist, als Vermisste von der Sozialversicherung abgemeldet wurden und Ähnliches mehr.
Sind Sie der Meinung beziehungsweise sind Sie nicht auch der Meinung, muss ich in diesem Fall sagen, dass es sinnvoll wäre, zu einem Zeitpunkt, wo diese tragischen Ereignisse technisch aufgearbeitet sind, eine Überprüfung vorzunehmen – denn so etwas kann ja wieder kommen, auch in geringerem Umfang – und dann rechtliche Anpassungen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen in einem Paket vorzulegen?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Professor, das ist eine sehr interessante und zugleich auch sehr schwierige Frage, denn natürlich hat das Auswirkungen. Deshalb war ich auch immer sehr vorsichtig mit der ursprünglich aufgetauchten Idee eines eigenen „Tsunami-Gesetzes“ – und habe das auch gesagt –, weil ja jede gesetzliche Maßnahme dann auch für die Zukunft gelten muss. Natürlich kann ich zum Beispiel den Zeitrahmen verkürzen, der heute für eine Todeserklärung im Gesetz vorgeschrieben ist. Da gibt es ja unterschiedliche Fristen; ich habe sie jetzt nicht alle im Kopf, aber sie reichen von unmittelbar bei Glaubhaftmachung, wenn man sieht, jemand fällt in die Gletscherspalte und verschwindet, ist weg, bis hin zu einem Jahr in einem verkürzten Fall, das kann aber bis zehn Jahre gehen.
Das sind also sehr schwierige Fragen, und ich will da jetzt auch keinen Schnellschuss aus der Hüfte machen, aber ich bin gerne bereit, solche Fragen im Rahmen von Gesprächen mit Parlamentariern und dem Justizministerium sowie auch mit dem Sozialressort zu erörtern.
Wir haben – und dazu stehe ich – eine ganz „merkwürdige“ Behelfskonstruktion gewählt, womit zum Beispiel die Krankenversicherung den Familienangehörigen – zum Teil gibt es ja in Österreich eine Gratismitversicherung für Familienangehörige – auch
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