Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 107

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Sie sehen, meine Damen und Herren, eine Reihe von Aufgaben zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Erhaltung der Sicherheit in Europa, was eben durch die Erweite­rung der Grenzen der EU notwendig geworden ist. Gerade nach dieser Erweiterung im vergangenen Mai ist das Einsatz- und Aufgabengebiet wesentlich größer geworden. Europol hat den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, Informationen und Erkenntnisse zusammenzustellen, zu analysieren und den Mitglied­staaten die entsprechenden Informationen und Zusammenhänge zwischen den Straf­taten zu übermitteln.

Die Ermittler in den Mitgliedstaaten haben die Europol zu unterstützen und Informati­onssammlungen zu erstellen. Heute werden wir einer Erweiterung der Kompetenzen von Europol zustimmen. Es handelt sich dabei um die Bestimmung zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche. In Zukunft kann das Europäische Polizeiamt Europol bei Geldwäsche ermitteln – unabhängig davon, aus welcher Art von Straftat die gewasche­nen Gelder stammen.

Europol ist bei ihren Ermittlungen stark auf die nationalen Behörden angewiesen. Der­zeit steigt in Österreich die Kriminalitätsrate, es sinkt die Aufklärungsquote. Exeku­tivbeamte werden eingespart, Gendarmerieposten und Polizeidienststellen werden aufgelassen. Frau Bundesministerin, an Ihnen liegt es, ob Sie diesen katastrophalen Kurs weiterfahren – oder die Notbremse ziehen, wie wir Eisenbahner zu sagen pflegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden diesem Beschluss – in der Hoffnung zustimmen, dass dem organisierten Verbrechen in Zukunft Einhalt geboten wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.23

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.23.376. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (707 d.B. und 790 d.B. sowie 7209/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird (495/A und 791 d.B. sowie 7210/BR d.B.)

 


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