Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 34

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Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Bundesrätin Fröhlich, um den Bericht.

 


Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheits­anforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erstatten.

Der Inhalt dieses Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf daher gleich den Antrag bringen: Der Gesundheitsausschuss stellt nach Be­ratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


10.27.20

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsi­den­tin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem heute hier vorliegenden Gesetz gibt es durchaus positive Ansätze. Leider wurde aber wieder einmal die Chance verpasst, ein wirklich alle betroffenen Bereiche umfassendes Lebensmittel­sicherheitsgesetz zu machen. Dieses Gesetz hat unserer Meinung nach einige Schwachstellen, und deshalb werden wir heute nicht zustimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hintergrund der Frage der Lebensmittelsicherheit waren die BSE-Krise, die Krise um den Arzneimittelmissbrauch bei Tierzucht, die Maul- und Klauenseuche und natürlich noch andere Problembereiche.

Es sollte also darum gehen, Kontrolle vom Feld bis zum Verzehr – sozusagen „from stable to table“ – sicherzustellen; das war das erklärte und oftmals diskutierte Ziel. Diesem Anspruch wird das Gesetz aber sicherlich nicht gerecht. Die Lebensmittel werden durch dieses Gesetz insgesamt nicht sicher.

Ich möchte jetzt nur einige Punkte aufgreifen. Erstens: Transparenz für die Öffent­lichkeit ist weiterhin nicht gewährleistet, wenn gesundheitsschädliche Futtermittel auf dem Markt auftauchen. Es fehlt eine Informationspflicht gegenüber den Konsumen­tinnen und Konsumenten, aber auch gegenüber den Bäuerinnen und Bauern.

Die großen Lebensmittelskandale der letzten Jahre hatten ihren Ursprung jeweils bei den Futtermitteln. Deshalb sollte ein Lebensmittelsicherheitsgesetz die gesamte Nah­rungskette umfassen, wie das ja auch in entsprechenden EU-Vorgaben vorgesehen ist. Dass die Futtermittel nicht in diesem Gesetz geregelt werden, halten wir für ein abso­lutes Defizit.

Zweitens: Die Bereiche „gesundheitsbezogene Werbung“ und „Nahrungsergänzungs­mittel“ sind weiterhin nicht zufrieden stellend geregelt. Wie Sie wissen, geht es vor allen Dingen auch darum, dass viele Menschen in Österreich – vor allem junge Men­schen, die sportliche Aktivitäten ausüben – unkontrolliert Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen und dabei auch noch glauben, dass sie sich und ihrem Körper etwas Gu­tes tun. Dabei gefährden sie oft nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre körper­liche Leistungsfähigkeit.

Aus diesem Grund ist es für uns völlig unverständlich, Frau Ministerin, dass Sie nichts dagegen unternommen haben, dass die Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel gefallen ist.

 


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