Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 35

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Obwohl Warnungen der Weltgesundheitsorganisation vor gesundheitlichen Problemen durch unkontrollierte Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln immer deutlicher werden, fehlen klare Definitionen der Begriffe „Lebensmittel“, „Arzneimittel“ und „Me­dizin­produkte“. Die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher steht also auf dem Spiel. Jede weitere Verzögerung in diesem Bereich halte ich für absolut unver­antwortlich!

Drittens: Es gibt nach wie vor keine Konzentration der Kompetenzen betreffend Le­bens­mittelrecht, Veterinärrecht und agrarisches Betriebsmittelrecht. Diese Kompe­ten­zen sollten aus unserer Sicht im Gesundheitsministerium gebündelt sein, denn es ist wichtig, dass die Rechte und Möglichkeiten der Konsumentinnen und Konsumenten im Vordergrund stehen.

Aber auch auf Länderebene sollte eine klare Kompetenzbereinigung erfolgen. Es sollte auch dort eine klare Verantwortung geben, die beim Gesundheitsressort liegen sollte.

Viertens: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lebensmittelkennzeichnung. Die Ver­braucher – das betrifft auch uns alle jeden Tag – sind tagtäglich mit neuen Produkten konfrontiert. Sie müssen die Qualität der angebotenen Lebensmittel beurteilen können. Es geht dabei um Mehrwertkennzeichnung, aber auch um eine umfassende Kenn­zeichnung aller Produkte aus gentechnisch veränderten Rohstoffen, also auch von Produkten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln und gen­technisch verändertem Futter gefüttert wurden.

Die derzeitige Deklarierung der Lebensmittel, die Unübersichtlichkeit, vor allen Dingen auch fehlende Angaben tragen nicht dazu bei, das Ernährungsbewusstsein der Bevöl­kerung zu steigern. Gerade ältere Menschen können die derzeitigen Informationen kaum verstehen und haben Probleme, sie überhaupt zu lesen, so winzig sind die Angaben oft gedruckt! Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf, dass es mehr Klarheit bei der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln gibt! Die Chance, dieses Recht in diesem Gesetz zu verankern, wurde aber leider versäumt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Fünfter und letzter Punkt: Ein Gesetz – und gerade ein Lebensmittelsicherheits­ge­setz – ist nur dann gut, wenn dessen Einhaltung ausreichend kontrolliert wird. Dazu gehört eine gute Ausstattung in personeller und finanzieller Hinsicht jener Kontroll­organe, die die Einhaltung dieses Gesetzes zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten kontrollieren sollen.

Das ist unserer Meinung nach genauso wenig gewährleistet, wie es keine wirksamen Sanktionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestim­mun­gen gibt. Insbesondere wäre die Einführung von mindestrechtlichen Strafhöhen wichtig und notwendig. Die derzeitige Verwaltungsstrafe beträgt übrigens durchschnitt­lich 70 €; das ist eine Strafhöhe, die man wohl nicht als sehr abschreckend bezeich­nen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich sind in vielen Punkten leider mangelhaft und nicht weitgehend genug. Das ist auch der Grund, warum wir diese Gesetzesvorlage ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


10.33.46

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite