Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

im Grünbuch zu finden ist, bisher so wenig berücksichtigt wurde, und hoffe, dass es jetzt auch ins Arbeitsprogramm des Ministeriums für Gesundheit und Frauen aufge­nommen wird. Es wäre jetzt die Chance gewesen, das auch in dieses Gesetz einzuarbeiten, was leider nicht gemacht wurde.

In der Lebensmittelbasisverordnung ist unter anderem geregelt, dass, auch wenn nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel oder ein Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt, geeignete Schritte zu setzen sind, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Informationsverpflichtung des Bundesminis­teriums für Gesundheit und Frauen gehört hier deutlich ausgeweitet.

Hersteller und Händler, welche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht begehen, wie zum Beispiel die falsche Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte, haben einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen, die sich radikal an die neuen Richtlinien halten, und daher gehören da Schritte und Maßnahmen gesetzt.

Was mir in diesem Gesetz auch fehlt, ist der Begriff der „Verdorbenheit“ – gerade im Zusammenhang mit Lebensmitteln taucht dieser Begriff in dieser Gesetzesvorlage nicht auf –, denn Gesundheitsschädlichkeit steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Verdorbenheit. Da fehlt ganz eindeutig eine konkrete Formulierung in diesem Gesetz.

Auch möchte ich noch die Problematik der gefälschten Arzneimittel anschneiden. Laut einem Bericht im „Standard“ boomt das Geschäft mit zum Teil gefälschten Arznei­mitteln ganz besonders. Wissenschafter schätzen sogar, dass der Umsatz bereits 23 Milliarden € pro Jahr beträgt, in Fachmagazinen wird sogar behauptet, dass 15 Pro­zent der Arzneimittel im asiatischen Raum und sogar 50 Prozent im afrikanischen Raum gefälscht sind. Wenn man von den daraus resultierenden Auswirkungen Kennt­nis hat, darf man die Augen davor nicht verschließen! Und wenn nachweislich Hun­derttausende Menschen auf Grund dieser bedenklichen Entwicklung ihr Leben lassen müssen, dann besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. – Es gibt vage Ansätze der Marktbeobachtung, aber bei dieser Problematik ist das einfach zu wenig.

Eine weitere sehr, sehr große Schwierigkeit stellen die im Internet angebotenen Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel und medizinischen Produkte dar.

Wir brauchen ein Kompetenzzentrum für Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit, bei Ihnen im Ministerium angesiedelt, Frau Bundesministerin. Wir brauchen die gesetz­lichen Grundlagen, dass bei solchen Internetangeboten Probeentnahmen gemacht werden können, und dahin gehend eine gemeinsame Initiative – nicht nur auf natio­naler Basis, sondern sogar auf europäischer Basis! – zur Bekämpfung des illegalen Handels mit verfälschten oder nicht zugelassenen Medikamenten, Arznei­mitteln, Drogen, Anabolika und verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln.

Ich finde es schade – dieser Gesetzentwurf wäre eine Chance gewesen, hier noch bessere Richtlinien einzuarbeiten, zum Schutz der Konsumentinnen und Konsu­menten. Meine Fraktion wird daher den Entwurf in der vorliegenden Form ablehnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.20

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort. – Bitte.

 


11.20.09

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte auch nicht mehr lange aufhalten. Nur zwei Hinweise für die Frau Bundesrätin, die ich auf Grund der Zeitökonomie ausgelassen habe.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite