Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 48

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Selbstverständlich gibt es eine Fülle von Maßnahmen im Bereich Kinder und Jugend­liche in Bezug auf richtige Ernährung und gegen Fettleibigkeit. Wir haben ein eigenes Symposium dazu veranstaltet. Wir haben bereits im Mutter-Kind-Pass die ent­sprechende Information über richtige Ernährung vorgesehen. Wir haben eine Fülle von Initiativen in den Kindergärten und Schulen im Hinblick auf richtige Ernährung ge­setzt. Erst vorige Woche haben wir eine vorgestellt. Ich verweise nur auf den Gesund­heitspass für Jugendliche – jetzt präsentiert – wieder mit einer wichtigen Ernäh­rungs­broschüre drinnen und der Bitte an die Lehrerinnen und Lehrer, das auch zu nutzen.

Ich möchte Sie einladen, auf unsere Homepage zu gehen: bmgf.gv.at beziehungs­weise isch.at – das steht für innerer Schweinehund. Auch dort finden Sie alle Initiativen, nicht einmal alle, aber viele Initiativen, die bereits gestartet wurden.

Was die Agentur für Lebensmittel- und Ernährungssicherheit anbelangt, darf ich Sie einladen, meine Rede zum Budgetgesetz 2006 in den parlamentarischen Protokollen nachzulesen. Wir haben die notwendigen finanziellen Mittel für die hoheitlichen Auf­gaben selbstverständlich gesichert. (Beifall bei der ÖVP.)

11.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.21.40

Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es freut mich, dass in den Reden vieler Kolleginnen und Kollegen, auch von den Oppo­sitionsparteien, immer wieder darauf hingewiesen wird, dass in dieser Gesetzesvorlage sehr gute Ansätze vorhanden sind. Es tut mir ein bisschen Leid, dass auf der anderen Seite dann immer wieder Behauptungen aufgestellt werden, die eigentlich nicht so nachzuvollziehen sind und als Argumente für eine Verweigerung der Zustimmung dienen.

Ich bin der Frau Bundesministerin und meinen Kollegen sehr dankbar, die bereits auf die Anregungen, Fragen oder offenen Punkte sehr detailliert eingegangen sind und diese, wie ich meine, mit guten Argumenten entkräftet haben.

Wir wissen, es sind in diesem neuen Gesetz zwei Gesetze zusammengeführt, nämlich das Lebensmittelgesetz 1975 und das Fleischuntersuchungsgesetz aus 1982. Dies ist nicht nur eine praktikable und sinnvolle Vorgehensweise, sondern es ist auch die richtige Antwort und die Reaktion auf das stark entwickelte Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union, diese Trennung eben aufzuheben.

Das europäische Bekenntnis zu den traditionellen Lebensmitteln und deren Produk­tionsweisen sichert langfristig eben die Vielfalt der heimischen Lebensmittelpalette ab. Das ist für unsere heimischen Bauern von besonderer Wichtigkeit.

Als Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter Niederösterreichs möchte ich betonen, dass es eben auch hier wichtig war, auf die Situation der Klein­erzeuger und Direktvermarkter in sehr sensibler Art und Weise einzugehen. Wir wissen nämlich, dass es sehr schnell passieren kann, dass man überzogene Auflagen festlegt und die Kleinerzeuger und damit eben viele Direktvermarkter sehr rasch vom Markt verdrängt. Es freut mich daher, dass es eine praktikable und bedarfsgerechte Lösung in diesem Bereich gibt. Ich darf auch sehr herzlich dafür danken, dass die Direkt­vermarktung und damit eben die traditionelle Methode der Herstellung auch in Zukunft möglich ist.

Wichtig ist, dass auch die Primärerzeugnisse durch den Erzeuger weiterhin an den Endverbraucher, aber auch an die örtlichen Gaststätten abgegeben werden können.

 


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