Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 111

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Ergebnis ablehne. Die Vertreterin der Wiener Grünen war kurzfristig anwesend, stimmte aber ebenfalls nicht mit. – So viel zum Thema Verantwortung!

Die Verantwortung der Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Verfahrensparteien ist nicht leicht zu tragen. Sie sind nicht nur für die Interessen ihrer Gruppierung verant­wortlich, sondern in den gemeinsamen Ergebnissen auch für die Interessen einer allgemeinen Öffentlichkeit. Diese Verantwortung wiegt umso schwerer, als es nicht nur Erfolge zu verzeichnen gibt. – Und auch jeder Erfolg beinhaltet gleichzeitig ein gewis­ses Maß an Verzicht. Auch sind nicht alle gleich erfolgreich gewesen.

So möchte ich abschließend meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, die für viele zu treffende Entscheidungen gilt: Das Bewusstsein über die Unvollkommenheit der Ergebnisse lässt sich als erster Schritt in eine gemeinsam zu gestaltende Zukunft begreifen, denn das gemeinsame Suchen nach Lösungen ermöglicht laufend Verbes­serungen.

Die ÖVP wird daher diesem Antrag zustimmen, wiewohl ich persönlich der Meinung bin, dass diese komplexen Materien nur durch Verfahren wie eben ein Mediationsver­fahren zu bearbeiten und zu behandeln sind. – Das war mein Beitrag zu dem Bericht.

Nun sei mir noch ganz kurz gestattet zu erwähnen, dass ich den zu Recht erhaltenen Verweis des Herrn Präsidenten natürlich voll akzeptiere, denn es ist nicht statthaft, in diesem Haus Emotionen auch durch körperliche Äußerungen Ausdruck zu verleihen. Ich bedauere auch sehr, dass mein Verhalten Fehlinterpretationen ermöglichte.

Was mich jedoch zu großem Erstaunen veranlasste, war die Tatsache, dass das rechtsstaatliche Grundprinzip „audiatur et altera pars“ nicht berücksichtigt wurde. Ich gab daher eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung ab und bedauere, dass diese keine Berücksichtigung fand. Dadurch wurde es ermöglicht, dass Fehlinterpretationen auch heute wieder perpetuiert wurden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der Freiheitlichen und der Grünen.)

19.56


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mag. Mainoni das Wort. – Bitte.

 


19.56.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf wieder auf dieses Bundesgesetz zurückkommen, das bei den Grünen tatsächlich Interpretationen zulässt, die ich korrigieren muss.

Im Wesentlichen ist dieses Gesetz nichts anderes als eine Verordnungsermächtigung im Bedarfsfall, nämlich für eine detaillierte Formulierung von lärmbedingten Betriebs­beschränkungen für bestimmte Luftfahrzeuge für den Flughafen Wien – also pro futuro.

Erwartet man jetzt, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie sofort eine Einschrän­kung geschieht, so ist das eben nicht der Fall, sondern es ist sozusagen ein Werkzeug, mit dem man dann in Zukunft arbeiten kann.

Gestatten Sie mir aber schon noch einige Worte zu dem Spannungsfeld, das es natür­lich immer wieder gibt, nämlich einerseits zwischen den Anrainern des Flughafens, die lärmgeplagt sind, und andererseits den wirtschaftlichen Aspekten.

Die Tatsache, dass die Fluggastzahlen und natürlich damit auch die Flugbewegungen so rasant gestiegen sind, liegt darin begründet, dass die so genannten Low-cost-Carrier – das heißt, insbesondere Fluggesellschaften, die zu Billigsttarifen fliegen – natürlich auch sehr gut angenommen werden.

 


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