Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 132

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beschließen zu müssen. Ich bitte Sie dabei um Ihre politische Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.30


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von den Berichterstattern ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Bereich Forschung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wis­senschaft und Kultur, Bereich Bildung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Bericht der Bundesministerin für Justiz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

16.31.4819. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Arbeitslo­senversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wer­den (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 – SRÄG 2005) (944 d.B. und 957 d.B. sowie 7318/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


16.32.02

Berichterstatter Ing. Siegfried Kampl: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Ein Schwerpunkt des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz


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