Es wurden auch seitens der Ärztevertreter Bedenken geäußert im Hinblick darauf, dass es in Zukunft legitim sein soll, bis zu 15 Prozent Leiharbeitskräfte in der Krankenpflege, vor allen Dingen auch im akuten Dienst, einzusetzen. § 15 des GuKG regelt den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich und sieht vor, dass es nur zu Delegationen zwischen Tätigkeiten von Arzt zum Pflegepersonal kommen kann, wenn man sich davon überzeugt hat, dass auch die Qualifikation möglich ist. Das wird bei nicht bekanntem, ständig wechselndem Personal ganz einfach nicht möglich sein.
Zusammenfassend: Die Regierung kümmert sich meiner Meinung nach nicht um die Qualität der Pflege der Menschen in Spitälern und Heimen. Der Bedarf an Pflegepersonal wird in den nächsten Jahren enorm ansteigen. Die Regierung sollte daher möglichst rasch für ausreichende Ausbildungsmöglichkeiten sorgen und keine Leiharbeitskräfte zulassen.
Die Frage der Entlohnung für das Leihpersonal ist auch nicht außer Acht zu lassen: Während das Stammpersonal eines Krankenhauses nach den jeweils gültigen Kollektivverträgen oder Gesetzen des jeweiligen Dienstgebers zu entlohnen ist (Ruf bei der ÖVP: Auch im „Hanusch“!), werden Leiharbeitskräfte nach dem Mindestlohnprinzip entlohnt. Dabei kommt es langfristig auch zu einem Lohndumping in diesem Bereich.
Dass das nötige Vertrauensverhältnis im mitverantwortlichen Bereich bei ständig wechselndem Personal nicht im nötigen Ausmaß gegeben ist, darunter leidet natürlich auch der hohe Standard der Qualität, den es im Augenblick gibt.
Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe, das Gesundheitssystem totzusparen, sondern für gut qualifiziertes Personal zu sorgen und zu investieren – zugunsten der Beschäftigten, aber auch zugunsten von uns allen, denn wir können alle miteinander einmal krank werden. Daher werden wir diesem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Beim Entwurf des MTD- und Hebammen-Gesetzes konnte nach langer schwerer Geburt – passt gut zum Hebammen-Gesetz – eine Vereinheitlichung der Ausbildung errungen werden, und dem werden wir auch zustimmen. Um eine weitere Durchlässigkeit jedoch nach oben hin zu gewährleisten, wäre noch zusätzlich eine Implementierung weiterführender Fachmaster-Studienlehrgänge, die im Augenblick nur im Ausland angeboten werden, nötig.
Dem Entwurf des Dentistengesetzes werden wir ebenfalls zustimmen, da es sich ja nur um eine Übergangsregelung handelt, die so lange aufrecht ist, bis die Kammer aufgelöst wird und in die Zahnärztekammer reibungslos übergehen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
17.44
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Baier. – Bitte, Herr Bundesrat.
17.44
Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte insbesondere zur Novelle des MTD-Gesetzes und des Hebammen-Gesetzes Stellung nehmen, insbesondere im Hinblick auf die sehr zu begrüßende Höherqualifizierung der jeweiligen Berufsgruppen, die hinkünftig die Möglichkeit haben werden, an einer Fachhochschule ein Bakkalaureat zu erwerben, nicht so wie bisher – und das ist die momentan geltende Rechtslage – nur an Akademien. Dies ist nicht erst durch die Internationalisierung und durch den Bologna-Prozess notwendig geworden, sondern diese Höherqualifizierung ist auch aus bildungspolitischer Sicht besonders begrüßenswert.
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